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Aztec Minerals meldet über einen Broker vermittelte Privatplatzierung im Wert von bis zu CAD $ 3,0 Millionen mit Alamos Gold als strategischem Investor

(PresseBox) (Vancouver, Kanada, )
NICHT ZUR WEITERGABE AN US-NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT

Aztec Minerals Corp. (AZT: TSX-V, OTCQB: AZZTF) („Aztec“ oder das „Unternehmen“ - https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/aztec-minerals-corp/) hat eine nicht über einen Broker vermittelte Privatplatzierung für einen Erlös von bis zu CAD $ 3,0 Millionen (das „Emissionsangebot“ oder die „Privatplatzierung“) auf den Weg gebracht. Im Zusammenhang mit dem Emissionsangebot meldet das Unternehmen, dass Alamos Gold Inc. (TSX:AGI; NYSE: AGI) („Alamos“) die Absicht bekundet hat, im Rahmen des Emissionsangebots Wertpapiere zu erwerben, um bei Abschluss des Emissionsangebots eine Beteiligung von 9,9 % am Unternehmen zu halten.

Das Unternehmen beabsichtigt, bis zu 10,0 Millionen Einheiten zu einem Preis von CAD $ 0,30 pro Einheit für einen Bruttoerlös von bis zu CAD $ 3,0 Millionen auszugeben. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens und einem Warrant, der während eines Zeitraums von zwei Jahren ab dem Transaktionsabschluss der Privatplatzierung zum Kauf einer weiteren Stammaktie zu einem Ausübungspreis von CAD $ 0,40 berechtigt.

Das Unternehmen hat die Absicht, den Nettoerlös aus der Privatplatzierung für die Durchführung von Explorationsarbeiten in seinem Porphyr-Gold-Kupferprojekt Cervantes in Sonora, Mexiko, sowie in seinem epithermalen Gold-Silberprojekt Tombstone und seinem Silber-Blei-Zink-Kupfer-Goldprojekt CRD in Arizona, USA, wie auch für allgemeine betriebliche Zwecke zu verwenden.

Vorbehaltlich der aufsichtsrechtlichen Genehmigungen muss möglicherweise auf bestimmte Teile der Finanzierung eine Vermittlungsprovision in bar und/oder Form von Warrants gezahlt werden. Der Transaktionsabschluss der Privatplatzierung unterliegt dem Erhalt aller erforderlicher aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, unter anderem der Genehmigung der TSX Venture Exchange (die „TSXV“). Die im Rahmen der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß dem geltenden kanadischen Wertpapierrecht bzw. den Richtlinien der TSXV einer Haltefrist von vier Monaten, beginnend am Abschlusstag der Privatplatzierung.

Die in dieser Pressemitteilung angebotenen Wertpapiere wurden bzw. werden nicht gemäß dem Securities Act (Wertpapiergesetz) der Vereinigten Staaten von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den Wertpapiergesetzen einzelner US-Bundesstaaten registriert und dürfen ohne Registrierung auf US-Bundes- oder bundesstaatlicher Ebene bzw. ohne gültige Freistellung von den US-Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten bzw. an oder auf Rechnung oder zugunsten von US-Personen nicht angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar.

Über Aztec Minerals - Aztec ist ein Mineralexplorationsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf die Entdeckung von großen polymetallischen Mineralienvorkommen in Nord-, Mittel- und Südamerika gerichtet ist. Das Kernprojekt des Unternehmens ist das aussichtsreiche porphyrische Gold-Kupfer-Konzessionsgebiet Cervantes im mexikanischen Sonora. Das historische distriktweite Konzessionsgebiet Tombstone in Cochise County in Arizona, beherbergt sowohl eine epithermale Gold-Silber-Mineralisierung mit großen Tonnagen als auch eine Silber-Blei-Zink-Mineralisierung des CRD-Typs. Die Aktien von Aztec werden an der TSX Venture Exchange (Kürzel: AZT) und am OTCQB in den USA (Kürzel: AZZTF) gehandelt.

Die TSXV und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSXV als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung. Keine Börse, Wertpapierkommission oder andere Regulierungsbehörde hat die in dieser Pressemeldung enthaltenen Informationen genehmigt oder dementiert.

Zukunftsgerichtete Aussagen:

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze als „zukunftsgerichtete Aussagen“ gelten können. Im Allgemeinen sind solche zukunftsgerichteten Informationen an der Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie „erwartet“ oder „wird erwartet“ bzw. von Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen „werden“, zu erkennen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem Aussagen über den Abschluss der Privatplatzierung, die Anzahl der im Rahmen der Privatplatzierung auszugebenden Wertpapiere, die erwarteten Bruttoerlöse der Privatplatzierung und die vom Unternehmen geplante Verwendung der Erlöse aus der Privatplatzierung.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich erheblich von den Ergebnissen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, gehört, dass das Unternehmen die Privatplatzierung ganz oder teilweise nicht abschließt oder dass das Unternehmen keine behördliche Genehmigung für die Privatplatzierung erhält. Dementsprechend können die tatsächlichen Ereignisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen. Investoren und andere Personen, die sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen stützen, sollten die oben genannten Faktoren und andere Unwägbarkeiten sorgfältig berücksichtigen und sich nicht in unangemessener Weise auf solche zukunftsgerichteten Aussagen verlassen.Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Wertpapiergesetzen gefordert.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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