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Altona-Aktionäre befürworten Übernahmeangebot

(PresseBox) (Herisau, )
Altona Mining Limited („Altona” oder das „Unternehmen“ - https://www.youtube.com/...) freut sich mitteilen zu können, dass anlässlich der heute stattgefundenen Versammlung („Scheme Meeting”), die erforderliche Mehrheit der Aktionäre von Altona dem Übernahmeangebot zugestimmt hat, nach welchem die Copper Mountain Mining Corporation („CMMC”) alle Altona-Aktien erwerben wird („Transaktion”).

Damit wird eine der verbliebenen Bedingungen aus der Urkunde zur Umsetzung der Verschmelzung („Merger Implementation Deed“) erfüllt, von welcher am 20. November 2017 eine Ausfertigung an die ASX übermittelt wurde. Die Aktionäre von CMMC werden am 26. März 2018 um 14.00 Uhr (Vancouver-Zeit) zusammentreten, um die Veranlassung der Transaktion abzuwägen und gegebenenfalls zu befürworten. Je nach dem Ergebnis dieser Abstimmung erwarten Altona und CMMC zu gegebener Zeit die Erfüllung oder nicht erfolgte Vollstreckung der restlichen Bedingungen der Transaktion.

Altona wir nun anlässlich einer auf Dienstag, den 3. April 2018 für 15.30 Uhr festgesetzten Gerichtsverhandlung beim Bundesgerichtshof Australien („Gerichtshof“) Antrag auf Annahme der Transaktion stellen. Wird die Transaktion vom Gerichtshof genehmigt, wird Altona die gerichtlichen Verfügungen zwecks Genehmigung der Transaktion mit ASIC am Mittwoch, den 4. April 2018 vorlegen. An und ab diesem Tag wird die Transaktion in Übereinstimmung mit Sektion 411(1) des Corporations Act 2001 (Cth) („Corporations Act”) wirksam. Sobald dies eingetreten ist, wird der Handel der Altona-Aktien bei Börsenschluss am 4. April 2018 enden. Es wird derzeit erwartet, dass der Handel der CMMC Chess Depositary Instruments (CDI) zeitversetzt am 5. April 2018 beginnen wird.

Detaillierte Angaben zu den Stimmenabgaben und ihrer Verteilung bei der Versammlung („Scheme Meeting”) sowie Angaben zu den Ergebnissen des Beschlusses sind unten in Übereinstimmung mit der Notierungsvorschrift 3.13.2 und Sektion 251AA des Corporations Act angeführt.

Beschlussfassung 1

„Dass, gemäß und in Übereinstimmung mit Sektion 411 des Corporations Act, die Transaktion, die darin enthaltenen Bedingungen gemäß den detaillierten Beschreibungen im Transaktionsverzeichnis (von welchem diese Mitteilung über die Planungssitzung Bestandteil ist) genehmigt wurden (mit oder ohne Änderung wie vom Gerichtshof genehmigt).”

Die Beschlussfassung erfolgte durch Wahl. Die erforderliche Mehrheit betrug mehr als 50% der abstimmenden Aktionäre und mehr als 75% der stimmberechtigten Aktien.

Zeitplan

Die grundlegenden Vorgänge und der erwartete Zeitablauf in Bezug auf die Verabschiedung und Umsetzung der Transaktion sind im unten aufgeführten Plan aufgelistet.

Vorgang                                                                                                                       Datum
Zweite Gerichtsverhandlung                                                                                           3. April 2018
Wirksamwerden der Transaktion                                                                                     4. April 2018
Der Handel der neuen CMMC CDI an der ASX beginnt auf verzögerter Abrechnungsbasis     5. April 2018
Stichtag für Aktien mit Berechtigung auf die neuen CMMC CDI                                          11. April 2018
Der Handel der neuen CMMC CDI an der ASX beginnt auf normaler Basis                           19. April 2018

Bitte beachten Sie, dass die Daten im Zeitplan Änderungen erfahren können. Jede Änderung in diesem unverbindlichen Zeitplan wird der ASX mitgeteilt werden.

Änderungen im Board
Nach Umsetzung der Transaktion werden Kevin Maloney, Paul Hallam und Steven Scudamore aus dem Board des Unternehmens austreten und Jim O’Rourke, Don Strickland, Rod Shier und Eric Hughes als Directors bestellt werden.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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