Folgende Gutachten des DIBt für SWISS KRONO OSB-Produkte aus Heiligengrabe/Brandenburg liegen vor:
- G-160-18-001 für SWISS KRONO OSB/3, SWISS KRONO OSB/4 und SWISS KRONO OSB/F****
- G-160-18-005 für SWISS KRONO OSB sensitiv
Andere SWISS KRONO-Standorte können ebenfalls entsprechende Gutachten vorweisen:
- G-160-18-002 für OSB-Produkte der SWISS KRONO Standorte in Żary (Polen), Sully-sur-Loire (Frankreich) und Vásárosnamény (Ungarn)
„Auf Basis der vorgelegten Nachweise wird bestätigt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes in Bezug auf den Einbau der oben genannten Bauprodukte in Aufenthaltsräumen erfüllt werden. (…) Die Bewertung des Gehaltes potenziell gefährlicher Inhaltsstoffe erfolgte auf Basis der vollständig deklarierten chemischen Zusammensetzung des Produktes. Aufgrund dieser Angaben ist davon auszugehen, dass von dem Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahren für die Gebäudenutzer ausgehen.“
Damit ist der Nachweis erbracht, dass alle für Innenräume relevante SWISS KRONO OSB-Produkte für diese Zwecke verwendet werden dürfen und den Anforderungen der MVV TB entsprechen.
Teilerfolg beim Normenkontrollantrag in Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Juli 2019 die Verschärfung der Vorgaben zu VOC-Emissionen aus OSB-Platten in der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) für nicht zulässig erklärt. Umfassende wissenschaftliche Untersuchungen konnten von VOC ausgehende gesundheitsschädliche Wirkungen nicht nachweisen. Das Vorliegen einer erforderlichen abstrakten Gefahr sei daher nicht gegeben. Die Verwaltungsvorschrift wurde deshalb vorläufig außer Kraft gesetzt.
Hintergrund: Ende letzten Jahres reichte SWISS KRONO Group bei den Verwaltungsgerichten Baden-Württemberg und Sachsen einen Normenkontrollantrag ein, da die korrekte Umsetzung der MVV TB auf Landesebene angezweifelt wird. Ziel ist daher, dass die Rechtmäßigkeit der VOC-Vorschriften in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bzgl. Emissionen überprüft werden.
Der vollständige Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 10.07.2019 ist hier nachzulesen.