Mit dem vorgelegten Solargesetz schließt man sich den Forderungen aus Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an. Die Photovoltaikpflicht in der Millionenmetropole an der Spree soll bereits ab 2023 gelten. Umfasst werden allerdings nicht nur Neubauten: Auch für Bestandsgebäude wird die Verpflichtung der Aufrüstung um Photovoltaik bei grundlegender Dachsanierung angedacht.
Ein Drittel ist Gebot
Für beide Fälle gilt: Mindestens 30 Prozent der Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden. Bei Neubauten gilt dieser Wert von der Nettodachfläche – bei Bestandsgebäuden wird er vom Brutto errechnet. Auch Ausnahmen sieht das Berliner Solargesetz vor: Sollte eine Errichtung technisch unmöglich sein wird davon abgesehen, gleiches gilt auch, sollte das Dach zur Gänze nach Norden ausgerichtet sein, so ist der Dachbesitzer ebenso von der Photovoltaikpflicht entbunden.
Idealfall: Katasterlösung
Seit längerer Zeit fordert der Verein Öko-Institut, Photovoltaikpflichten mit Katasterlösungen zu koppeln – eine Idee, der man auch im Hause Sun Contracting einiges abgewinnen kann. „Nicht jeder ist wirtschaftlich in der Lage, die Errichtung einer Photovoltaikanlage zusätzlich zu Neubau oder Dachsanierung zu stemmen“, sagt der Photovoltaik-Projektleiter der Sun Contracting Gruppe. Hier käme die Unternehmensgruppe ins Spiel, deren Geschäftsmodell auf Mieten von Flächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen beruht.
Perfekte Kombination
Die Kombination mit Photovoltaik Contracting ist bei Katasterlösungen die beste Wahl. Sun Contracting errichtet und betreibt eine Solarstromanlage und entrichtet dafür monatlich eine Miete. Am Ende der Vertragslaufzeit von 20 Jahren geht die Photovoltaikanlage dann in den Besitz des Vermieters über und kann für mindestens zehn Jahre weiterbetrieben werden. Ein Eigenverbrauch der Energie und damit ein teures Einplanen und Realisieren von Erneuerbaren Energieanlagen wäre nicht notwendig, da der Strom im Regelfall eingespeist wird.