Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Dies sieht das neue Gebäude-Elektromobilität-Infrastrukturgesetz (GEIG) der Bundesregierung vor. Ziel ist es, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen.
„Die Stadtwerke Witten bieten Immobilienbesitzern und der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine umfangreiche Unterstützung. Unsere Berater kennen das jeweilige Stromnetz, die Anforderungen und die Fördermöglichkeiten – und finden die individuell beste Lösung“, sagt Markus Borgiel, Hauptabteilungsleiter Vertrieb und Beschaffung. „Zudem liefern wir unseren Privatkunden immer 100% Ökostrom. So fahren Wittener jeden Kilometer mit ihrem E-Auto umweltfreundlich.“
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier: witten.stadtwerkedrive.de
Bis zu 900 Euro Förderung - auch für Mieter
Auch Mieter können sich die Anschaffung von Ladeinfrastruktur für den gemieteten Pkw-Stellplatz fördern lassen. Bis zu 900 Euro für die Anschaffung einer Wallbox gibt der Staat dazu. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Abstimmung mit dem Mieter, die Nachrüstung der Ladeinfrastruktur zuzulassen. Zusätzlich zum staatlichen Zuschuss bieten die Stadtwerke Witten ihren Privat- und Gewerbekunden weitere attraktive Förderungsmöglichkeiten.
Quartierslösungen sind ebenfalls eine Option: Bauherren oder Immobilieneigentümern, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können Vereinbarungen über eine gemeinsame Erfüllung bestimmter Anforderungen aus dem Gesetz abschließen. So kann eine leistungsgerechte Leitungsinfrastruktur mit Energietankstellen für ein Viertel errichtet werden.