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Öko-Institut empfiehlt weiterhin Ausnahmeregelung für Blei im Glas

Branchenverband SPECTARIS sieht erste Hürde der EU-Umweltrichtlinie RoHS genommen

(PresseBox) (Berlin, )
Im Rahmen der Neugestaltung der europäischen Umweltrichtlinie RoHS kann der Industrieverband SPECTARIS einen wichtigen Erfolg bei der Ausgestaltung der zukünftigen Ausnahmegenehmigung verzeichnen. In einer weltweit abgestimmten Aktion konnte SPECTARIS das Öko-Institut Freiburg überzeugen, die bisher bestehende Ausnahmeregelung nahezu unverändert auch für die Zukunft zu empfehlen.

Die RoHS-Direktive regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrisch betriebenen Geräten. In diesem Zusammenhang existiert eine Ausnahmeregelung zur Verwendung von Blei und Cadmium in optischem Glas und Filterglas. Das Öko-Institut überprüfte diese Ausnahmeregelungen im Auftrag der EU. SPECTARIS hat in der gesamten optischen Industrie umfangreich Argumente für den Erhalt gesammelt und zu einer Studie zusammen gefasst. Die Positionen wurden mit Verbänden aus USA und Japan und Europa abgestimmt.

"Damit ist ein wichtiger Schritt erreicht, da zunächst angedacht war, alle materialspezifischen Ausnahmeregelungen drastisch zu reduzieren", sagte Dr. Joachim Giesekus, Leiter des Fachverbandes Photonik und Präzisionstechnik bei SPECTARIS. Die einzige vorgeschlagene Änderung ist die Aufspaltung in zwei einzelne Ausnahmen und ein damit einhergehendes Verbot für Cadmium in optisch transparentem Glas. Da Cadmium ohnehin ausschließlich für Filtergläser eingesetzt wird, ist diese Änderung in der Praxis ohne Bedeutung. Auch die befürchtete zeitliche Befristung der Ausnahme ist vom Ökoinstitut nicht ausgesprochen worden.

Nahezu die gesamte optische Industrie ist auf die Verwendung von Blei im Glas angewiesen, da diese Gläser beispielsweise für die Farbkorrektur, die UV Transmission und für thermisch belastete Gläser eingesetzt werden. Ohne Cadmium stünden für viele Wellenlängenbereiche keine optischen Filter mehr zur Verfügung, die beispielsweise eine Voraussetzung für die biologische Forschung darstellt. Ein Ende der Ausnahmegenehmigung würde das Aus für viele Hightech-Geräte aus Deutschland bedeuten und verheerende Konsequenzen für die Anwender dieser Geräte mit sich bringen.

Mit dem Votum des Ökoinstituts ist für die Industrie die erste wichtige Hürde genommen. Wenn die Politik der Empfehlung des Ökoinstitutes folgt, gilt diese Ausnahme für vier Jahre. Danach erfolgt die nächste Überprüfung.
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