Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die im Brandfall Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten müssen und einen zügigen Löschangriff der Feuerwehr ermöglichen sollen, gilt diese Verpflichtung ganz besonders.
Die ständige Betriebsbereitschaft der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu gewähren, ist nur bei einer regelmäßigen und qualifizierten Wartung aller technischen Bauteile möglich.
Da die Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden häufig nicht über ausreichendes, qualifiziertes Fachpersonal verfügen, bieten Wartungsverträge in diesen Fällen eine Möglichkeit, die vorgeschriebenen gesetzlichen Verpflichtungen und gleichzeitig die Betreiberpflichten nach einer ordnungsgemäßen Instandhaltung gegenüber den Feuer- und Sachversicherern zu erfüllen