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So können Markeninhaber ihre Marken bei den Neuen Top Level Domains schützen

(PresseBox) (Koeln, )
Ein heißes Eisen bei der Einführung der neuen TLDs ist die mögliche Verletzung von Markenrechten.

Marken und Domains sind kein neues Thema. Die Uniform Dispute Resolution Policy von ICANN schützt die Rechte von Markeninhabern bei allen von ICANN verwalteten generischen Top Level Domains. Die Markenrechte beziehen sich auf die Inhalte links vom "." einer Domain.

Mit der Einführung neuer TLDs stellen sich aber ganz andere Probleme. Es geht jetzt auch um den Markenschutz bei Domains rechts vom ".". Mit anderen Worten: Wie soll gewährleistet werden-unser Beispiel ist vollkommen fiktiv-, dass das Weltunternehmen Apple die Domain .apple bekommt und nicht die Apple Juice Company aus Sidney? Und soll das überhaupt möglich sein, da "apple" im Englischen doch auch ein generischer Begriff ist?

Dazu kommt das Problem der größeren Unübersichtlichkeit. Zur Zeit gibt es folgende generischen Domains:

Die generischen Domains ohne Sponsor sind
# .biz
# .com
# .edu
# .eu
# .gov
# .info
# .int
# .mil
# .name
# .net
# .org

Die generischen Domains mit Sponsor sind
# .aero
# .asia
# .cat
# .coop
# .jobs
# .mobi
# .museum
# .pro
# .tel
# .travel
# .xxx



Manche finden das schon sehr unübersichtlich. Aber in Zukunft wird es hunderte von Top Level Domains geben.

Wie sollen sich Markeninhabern schützen?


Angesichts der Tatsache, dass viele gleichlautende und ähnliche Marken auf der Welt existieren, sollte eine Firma - wenn sie sich nicht um eine eigene Neue Top Level Domain bewirbt- sehr aufmerksam kontrollieren, ob sich jemand bei ICANN um eine Neue Top Level Domain bemüht, die mit dem eigenen Namen identisch ist, den eigenen Namen enthält bzw. ihm sehr ähnlich ist.

ICANN hat auf icann.org bekannt geben, für welche neuen Top Level Domains Bewerbungen vorgelegt wurde.

ICANN verpflichtet die Anbieter neuer TLDs Domains Sunrise-Phasen speziell für Markeninhabern einzuführen. Dabei geht jetzt die Diskussion auch darüber, was eine Marke ist. Gelten nur registrierte Marken? Müssen sie in Gebrauch sein? Sollen auch unregistrierte Marken gelten?

Eine weitere Möglichkeit für Markeninhabern sich zu schützen, werden "defensive Registrierungen" sein, die es dann Domaingrabbern auch unmöglich machen könnten, Domains zu registrieren, die nicht mit bekannten Marken identisch sind, aber im Domainnamen diese Markennamen enthalten.


Da es über neue tausend Domains geben wird, hat ICANN sich für die Schaffung einer zentralen Stelle zum Markenschutz entschlossen- das Trademark Clearinghouse. Was leistet das Trademark Clearinghouse? 1. Wenn eine Marke vom Trademark Clearinghouse anerkannt worden ist, dann berechtigt sie zur Registrierung in den Sunrise Periods aller neuen Top Level Domains. 2. Markeninhaber werden über mögliche Markenverletzungen durch Domainanmeldungen von Dritten informiert, wenn Sie Ihre Marke erfolgreich im Trademark Clearinghouse angemeldet haben.

Die erste Leistung des Trademark Clearinghouse steht in Zusammenhang mit dem Beschluß von ICANN, daß eine Anmeldung im Trademark Clearinghouse Pflicht ist, wenn man von einer bevorzugten Registrierung in der Sunrise Period einer Domain profitieren will.

"Die Schaffung des Trademark Clearinghouse", erklärt Hans-Peter Oswald von domainregistry.de, "ist durch die One-Stop-Lösung ein Vorteil für alle Beteiligten- besonders angesichts der Tatsache, daß voraussichtlich über 1000 neuen Domains eingeführt werden."

Hans-Peter Oswald, der die als "official Agent" des Trademark Clearinghouses tätige Secura GmbH leitet, fährt fort:

"Ohne das Trademark Clearinghouse müßte jeder Interessent sich bei der Sunrise Period von jeder Domain anmelden, die Unterlagen zusammensuchen, einreichen, darauf hoffen, daß die Anmeldung angenommen wird und bei Nichtannahme Einspruch einlegen, eventuell auch vor Gericht. Natürlich würde auch die jeweilige Registrierungsstelle einen höheren Preis nehmen, weil sie einen kompetenten Dienstleister für die Prüfung der Unterlagen beschäftigen muß. So zahlt der Markeninhaber nur einmalig und nicht für jede Domain Extra-Kosten für die Prüfung der Marke."

Das Trademark Clearinghouse ist aber nicht nur für den Markenbesitzer von Vorteil, sondern auch für die Registrierungsstellen und Registrare, denen das Trademark Clearinghouse eine unbürokratische Abwicklung der "Sunrise Periods" ermöglicht.

Marc Müller
http://www.domainregistry.de/...
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Markenschutz durch das Trademark Clearinghouse
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