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Was tun im Schadensfall?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Schadensfall: Was tun? Man kann und muss viel Zeit und Energie darauf verwenden, Maßnahmen zu treffen, damit auf einer Veranstaltung nichts passiert. Aber: Eine 100%ige Sicherheit gibt es nie, aufgrund vielerlei Ursachen kann es immer zu einem Schadensfall kommen.

Daher sollte man sich schon im Vorfeld auch Gedanken darüber machen, was man tun sollte, nachdem etwas passiert ist.

In diesem Beitrag nehmen wir als Beispiel einen Unfall (und nicht bspw. einen Mietmangel, wenn z.B. die Heizung ausfällt) und schauen uns einige rechtlich relevante Aspekte an.

Schadenminderungspflicht

Grundsätzlich ist man – als Geschädigter! – verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Man darf also nicht zuschauen, wie der Schaden immer größer wird (§ 254 BGB).

Zeuge oder möglicher Täter?

Ein Unfall kann nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Aspekte haben: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Totschlag…

War man “nur” Zeuge bei dem Unfall und hat mit dem Unfall selbst rein gar nichts zu tun, darf (ggf. muss!) man aussagen; ganz anders ist die Rechtslage, wenn man möglicherweise Täter sein könnte: Dann hat man das Recht, die Aussage zu verweigern.

Die vernehmende Stelle (Polizei, Staatsanwaltschaft) muss den Beschuldigten vor Beginn der Vernehmung ausdrücklich darauf hinweisen, dass er als Beschuldigter vernommen wird (§ 136 StPO, § 163a StPO).

Die Empfehlung ist diesbezüglich eindeutig: Wird man nach einem Unfall/Schadensfall als Beschuldigter befragt, sollte man unbedingt die Aussage verweigern, solange man sich nicht zuvor in Ruhe mit einem Rechtsanwalt hat besprechen können. Eine Aussageverweigerung hat keinerlei negative Auswirkungen auf ein Strafverfahren – ganz im Gegenteil: Ein falsches unbedachtes Wort zur falschen Zeit an der falschen Stelle, und das Problem potenziert sich.

Vorsichtshalber: Die Empfehlung, die Aussage zu verweigern, hat nichts damit zu tun, dass man “lügen” soll. Ganz im Gegenteil: Bevor man lügt, sollte man einfach nichts sagen. Nachdem man sich mit einem Anwalt besprochen hat, kann man immer noch überlegen, eine (wahre) Aussage zu machen.

Beweise sichern

Man sollte jetzt daran denken, dass möglicherweise erst in einigen Monaten oder gar Jahren ein Gerichtsverfahren stattfindet. Das heißt: Heute die Beweise sichern für das Gerichtsverfahren irgendwann einmal.

• Fotos machen
• Zeugen aufschreiben
• Sachverhalt selbst detailliert aufschreiben; Zeugen bitten, dies auch zu tun

Man sollte nicht meinen, sich in vielen Jahren noch an ggf. wichtige Details erinnern zu können.

Vorgesetzte / Auftraggeber informieren

Je nach Konstellation sollte man umgehend seine Vorgesetzten bzw. den Auftraggeber informieren, damit diese ggf. geeignete Schritte einleiten können.

Vorsicht ist geboten bei voreiligen Pressemitteilungen bzw. Äußerungen gegenüber der Presse.

Vertragliche Pflichten?

Aus dem Vertrag können sich Pflichten im Schadensfall ergeben. Also sollte der Vertrag bzw. sollten die Verträge umgehend dahingehend überprüft werden: Sind Fristen zu beachten? Sind bestimmte Personen zu informieren?

Aus Fehlern lernen

Ein Fehler kann einmal passieren, er sollte aber kein zweites Mal passieren. Dementsprechend sollte man nach einem Schadensfall Vorkehrungen treffen, um eine Wiederholung zu vermeiden bzw. die Organisationsstrukturen zu überprüfen, was geändert werden muss.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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