Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 478753

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Udo Maurer +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Viagra vs. Viaguara

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Mit einem Urteil zum Markenrecht vom 25.01.2012 hat das Gericht der Europäischen Gemeinschaft (EuG) eine Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) bestätigt, wonach das Wortzeichen „VIAGUARA“ nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden kann.

Klägerin war ein polnisches Unternehmen, welches das Zeichen „VIAGUARA“ für Getränke als Gemeinschaftsmarke angemeldet hatte. Hiergegen legte die Inhaberin der für Medikamente eingetragenen Marke „VIAGRA“ Widerspruch ein. Das HABM gab dem Widerspruch statt und lehnte die Eintragung der Marke „VIAGUARA“ ab. Das EuG hat die Entscheidung des HABM bestätigt und dabei zunächst festgestellt, dass es sich bei dem Zeichen „VIAGRA“ um eine bekannte Marke handelt. Die Zeichenähnlichkeit zwischen „VAIGUARA“ und „VIAGRA“ sei sehr hoch. Dies ergäbe sich schon daraus, dass der Wortanfang, der in besonderer Weise wahrgenommen wird, identisch ist, so wie auch das Wortende. Zwar bestünde zwischen den von den beiden Zeichen betroffenen Waren und Dienstleistungen (Getränke bzw. Medikamente) kein unmittelbarer Zusammenhang, da aber die Marke „VIAGRA“ einen hohen Bekanntheitsgrad aufweise und auch die Zeichenähnlichkeit sehr hoch sei, bestehe gleichwohl die Gefahr einer Verwechslung. Die angesprochenen Verkehrskreise (Kunden und andere Marktteilnehmer) könnten fälschlich annehmen, dass Getränke unter der Marke „VIAGUARA“ von der Inhaberin der Marke „VIAGRA“ stammen.

Schließlich geht das EuG auch davon aus, dass mit der Marke „VIAGUARA“ die Unterscheidungskraft und auch die Wertschätzung der Marke „VIAGRA“ in unlauterer Weise ausgenutzt werden sollen. Das polnische Unternehmen wolle von den Aufwendungen des Medikamentenherstellers für die Installation dessen Marke „VIAGRA“ profitieren, ohne hierfür eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen.

Demgemäß hat das EuG die Klage abgewiesen.
Fazit:

Grundlage der Entscheidung ist Art. 8 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarken, wonach Marken unter bestimmten Umständen von einer Eintragung ausgeschlossen sind. Dazu zählen auch die Verwechslungsgefahr oder die unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder Wertschätzung einer älteren bekannten Marke. Die Vorschrift entspricht inhaltlich der Regelung in § 9 des deutschen Markengesetzes und ist damit auf nationale Marken in gleicher Weise wie für Gemeinschaftsmarken anzuwenden.

Es bleibt nun abzuwarten, ob die Klägerin Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegt.

Das Markenrecht ist geprägt von Einzelfallentscheidungen. Bei jeder unternehmerischen Entscheidung mit Bezug zum Markenrecht, sei es bei Markenstreitigkeiten, bei der Anmeldung einer neuen oder der Verteidigung einer bestehenden Marke, aber auch bei der beabsichtigten werblichen Nutzung eines Wortes oder Zeichens ist stets zu prüfen, ob bereits einschlägige, mit dem konkreten Fall vergleichbare Gerichtsentscheidungen ergangen und zu berücksichtigen sind.

Udo Maurer
Rechtsanwalt

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.