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Veranstalter verärgert über zögerliche Stadt

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Eine Holi Colour-Veranstaltung wurde in Duisburg nun vom Veranstalter abgesagt und in eine andere Stadt verlegt, nachdem nach Angaben des Veranstalters das städtische Bauamt immer mehr Anforderungen gestellt habe, während andere wichtige Entscheidungsträger ihre Zustimmung bereits gegeben hätten. So soll das Bauamt u.a. gefordert haben, dass Bauzäune mit Mannesmann-Gittern abgestützt werden sollen. Der Veranstalter wiederum ist der Auffassung, dass dann ein schnelles Öffnen der Bauzäune im Notfall für weitere Rettungswege nicht mehr möglich sei.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke

Nicht ganz nebensächlich dürfte hier der Ort sein: Duisburg, bzw. insbesondere die Mitarbeiter des Bauamtes sind ein gebranntes Kind, nachdem ihre Kollegen mit einer Anklage nach der Katastrophe der Loveparade 2010 rechnen müssen. Mehr wie in anderen Bauämtern wird sicherlich der Kollege in Duisburg kurz vor einer Panikattacke stehen, bevor er eine Veranstaltung genehmigt und die Genehmigung unterschreiben soll. Das mag je nach Einzelfall nicht richtig sein, ist aber menschlich. Inwieweit der Sachbearbeiter Rückendeckung von oben bekommt, weiß ich nicht - seinerzeit bei der Loveparade war die Rückendeckung jedenfalls schnell verschwunden.

Allgemein spiegelt sich hier wieder, was für viele Genehmigungsverantwortliche und Veranstalter eine schwierige Situation ist:

- Der Veranstalter will die Veranstaltung durchführen.
Bestenfalls gibt er sich mit Blick auf eine ordnungsgemäße Durchführung Mühe und ist bereit zu entsprechenden Investitionen.
Bestenfalls verfügt er über die Erfahrung, Risiken zu erkennen, einzuschätzen und abzuwägen gegen ggf. erforderliche Maßnahmen.

- Auf der anderen Seite sitzt ein Mitarbeiter der Stadt, der den Antrag auf Genehmigung bearbeiten soll. Er weiß, dass er (mit) verantwortlich gemacht werden kann, wenn er das Sicherheitskonzept der Veranstaltung nicht oder nicht ordentlich jedenfalls auf Schlüssigkeit prüft.

In vielen Fällen fehlen allerdings klare Richtlinien, wie am Beispiel des Bauzauns und der Mannesmann-Gitter zu sehen ist: Bauzäune alleine fallen ggf. um und können damit eine weitere Gefahr darstellen, sie können aber auch einfacher geöffnet werden, wenn weitere Fluchtwege erforderlich sein sollten.

Wie so oft lässt sich auch nicht über einen Kamm scheren, was sinnvoll und richtig ist:

- Handelt es sich bei dem Bauzaun eher um eine optische Klarstellung einer Grenze, dann sind möglicherweise Abstützungen durch Mannesmann-Gitter nicht erforderlich.
- Sollen die Bauzäune den Besucher aber vor einer Gefahrenstelle schützen, kann eine zusätzliche Kippsicherung sinnvoll, ggf. sogar erforderlich sein.
- Soll eine große Besuchermenge an dem Bauzaun vorbeigeschleust werden, so kann der ohne Kippsicherung umfallende Bauzaun eine Gefahr darstellen, aber zugleich der kippgesicherte Bauzaun ebenfalls. Allerdings muss dann auch die Frage gestellt werden, ob an dieser Stelle überhaupt ein Bauzaun gestellt werden darf, ohne die Besucher durch eine Tunnel-Situation in unnötige Gefahr zu bringen.

Tipps:

- Grundsätzlich ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Genehmigungsstellen sinnvoll.
- Die Behörde sollte als Partner, und nicht als Verweigerer oder Gegner gesehen werden.
- Der Veranstalter sollte seine Deadline kennen, wann für ihn die Genehmigung spätestens vorliegen muss.
- Ab einem gewissen Zeitpunkt vor dieser Deadline sollte erkannt werden, dass es Probleme geben könnte. Spätestens jetzt sollte der Veranstalter zweigleisig fahren und sich parallel darauf vorbereiten, dass die Genehmigungsstelle ggf. doch noch zum Gegner in einem Gerichtsverfahren werden kann.
- Geschäftspartner müssen ggf. über Probleme informiert werden, um sich keinen Schadenersatzforderungen auszusetzen.
- Es muss geprüft werden, wann/ob mit der Werbung und dem Ticketverkauf begonnen werden kann, auch wenn noch keine Genehmigung vorliegt.
- Frühzeitig die wahren Probleme herausarbeiten: Warum genau soll die Genehmigung nicht erteilt werden, woran hängt es?
- Damit rechnen, dass Beteiligte einer Veranstaltung auch mal überfordert sein können und nicht wissen, was sie tun sollen: Druck ausüben ist dann nicht immer der richtige Weg, im Zweifel auch einfach mal zum Telefon greifen und fragen.

Grundsätzlich darf eine Genehmigungsstelle nicht "einfach so" einen Antrag ablehnen oder gar unbearbeitet lassen. Gerade im Bereich der Veranstaltung hat aber auch die Genehmigungsstelle nicht immer den erforderlichen Erfahrungsschatz bzw. gibt es Regelungen, an denen man sich orientieren kann. Im Zweifel kann frühzeitig angeboten werden, etwaige strittige Fragen durch ein Gutachten klären zu lassen.

Ablehnende Entscheidungen lassen sich grundsätzlich durch ein Verwaltungsgericht überprüfen. Für den Fall eines Rechtsstreits muss aber der Veranstalter gewisse Vorkehrungen treffen:

- Er braucht ggf. ausreichend Zeit, um rechtzeitig vor der Veranstaltung seine Ansprüche noch durchsetzen zu können.
- Er muss nachweisen, dass er alles Erforderliche geliefert und rechtzeitig an die wichtigen und richtigen Stellen kommuniziert hat.
- Je größer die Veranstaltung und je komplexer die Abläufe, desto frühzeitiger sollte der Antrag auf Genehmigung gestellt werden. Viele Städte nennen Mindestfristen, bspw. dass 10 Tage vor der Veranstaltung der Antrag gestellt sein muss. Mindestfrist bedeutet, dass eine Bearbeitung in kürzerer Zeit eben grundsätzlich nicht möglich ist. Das heißt aber auch nicht, dass man mit seinem Antrag für eine 1-Million-Besucher-Veranstaltung 10 Tage vorher auf der Matte stehen darf.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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