So lautet der Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts Naumburg vom 11.07.2013.
Der E-Mail-Provider wurde damit zur Zahlung von knapp 5.500,00 Euro verurteilt. Einem Kunden des E-Mail-Providers ist dieser Schaden entstanden, weil wegen technischer Schwierigkeiten eine E-Mail nicht angekommen ist und er damit eine mit einem Dritten vertraglich vereinbarte Bedingung nicht einhalten konnte. Die technischen Schwierigkeiten beruhten nämlich auf einem Verschulden des Providers. Und damit hat er pflichtwidrig seine vertragliche Pflicht zur Leistungserfüllung nicht eingehalten und den Schaden verursacht.
Unsere Meinung
Das Urteil sollte alle Provider aufhorchen lassen. Bislang scheinen Kunden – angesichts der kaum bekannten Urteile zu diesem Komplex – eher davor zurückgeschreckt haben, gegen ihren Provider wegen solcher Schäden vorzugehen. Das Urteil könnte dies aber ändern, da letztlich eine Haftung des Providers aus dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag wohl auch durch geschickte AGB-Formulierungen nicht verhindert werden kann. Damit erhöht sich das potentielle Haftungsrisiko der Anbieter von E-Mail-Diensten enorm.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht