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Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern entschieden, dass die Presse nicht ohne Weiteres Details verbreiten dürfe, die in einem Strafverfahren im Rahmen der öffentlichen Verhandlung zu Tage getreten sind.

Hintergrund der Entscheidung war die Zivil-Klage eines Moderators gegen die Presse, die über Details aus dem Sexleben des in einem Strafverfahren angeklagten Moderators berichtet hatte.

Der Moderator war wegen Vergewaltigung angeklagt, das Verfahren wurde seinerzeit von vielen Medien breitgetreten. In einem Verhandlungstermin berichtete der Angeklagte in seiner Vernehmung über Details aus seinem Sexleben. Diese Details veröffentlichten daraufhin die Medienunternehmen, die der Moderator später in einem Zivilverfahren auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte.

Das Oberlandesgericht gab der Klage des Moderators nun statt. Nach seiner Auffassung verletzten die Medien das Persönlichkeitsrechts des Moderators. Das Gericht nahm eine Abwägung vor zwischen dem Berichterstattungsinteresse einerseits und dem Interesse der Wahrung seiner Intimsphäre des Moderators andererseits.

Nach Auffassung der Kölner Richter überwog dabei das Interesse des Moderators. Seine Aussage in einer zwar öffentlichen Hauptverhandlung könne nicht gleichgestellt werden mit freiwilligen Äußerungen gegenüber der Presse. Zudem seien die Tatvorwürfe nicht in direkten Zusammenhang mit den Details aus dem Sexleben gestanden. Schließlich sei der Angeklagte auch freigesprochen worden.

(OLG Köln, Urteil vom 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11)

Das OLG hat die Revision zugelassen. Damit wird vermutlich das stetige Reizthema über die Grenze zwischen Informationsinteresse der Allgemeinheit und dem Integritätsinteresse bzw. Geheimhaltungsinteresse eines Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.

Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.

Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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