Das Gegenteil sei der Fall, so der Minister jetzt und dementiert die Berichte: “Die einzige Änderung, die ich vornehmen möchte, ist, die Zahl der Tage für Sonderereignisse auf 18 zu erhöhen, und das ist im Interesse der Städte und der Menschen, die feiern möchten”. Die 65 Dezibel seien bereits Gegenstand des aktuellen Erlasses.
Und: “Gegenüber der Praxis wird sich für Schützen und Schausteller nullkommanull ändern.”
Den letzten Satz muss man wohl nicht verstehen: Wenn sich „nullkommanull“ ändert, warum dann eine Änderung des Lärmschutzerlasses von 10 auf 18 Tage…?
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)