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Fehlende Genehmigung für Veranstaltung

(PresseBox) (Karlsruhe, )
In Berlin soll im September ein Musikfestival starten, bislang fehlt aber noch die Genehmigung. Es wurden schon tausende Karten verkauft, Anwohner drohen jedoch mit einer Klage, falls die Genehmigung erteilt werden sollte. Ca. 6000 Anwohner haben sich bereits in einer Petition gegen die Veranstaltung ausgesprochen, die bisher auf dem Gelände des Flughafens Tempelhof stattgefunden hat. Aktuell sind dort Flüchtlinge untergebracht, weshalb für die 70.000 Festivalbesucher pro Tag eine neue Location gefunden werden musste. Dort fürchtet man nicht nur den Lärm, sondern auch Umweltschäden. Der brisante Punkt: Der Park, der als Veranstaltungsfläche dienen soll, wurde erst kürzlich für mehrere Millionen Euro saniert.

Zeitpunkt der Genehmigung

Genehmigungsbehörden werden von Veranstaltern tatsächlich oft gerne als Gegner gesehen. Um nicht vermeintlich schlafende Hunde zu wecken, werden dann auch schon mal Informationen zurückgehalten ganz nach dem Motto „Die müssen ja nicht alles wissen“. Das ist aber zu kurzfristig gedacht:

Sollten tatsächlich wesentliche Aspekte verschwiegen werden, kann die Behörde eine einmal erteilte Genehmigung auch wieder widerrufen. Zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes (sofern eine Versicherung überhaupt vorhanden ist), wenn Vorschriften nicht eingehalten wurden.

Oftmals werden Genehmigungen deshalb erst kurz vor knapp beantragt. Dann aber braucht man sich auch nicht wundern, wenn die Genehmigung auf sich warten lässt oder aber mit Auflagen versehen ist, mit denen man nicht gerechnet hat. Der Behörde wird dann schnell mal mit Schadenersatzansprüchen gedroht, wenn nicht endlich die Genehmigung komme. Natürlich muss auch eine Behörde grundsätzlich zügig arbeiten und darf einen Antrag nicht unnötig lange herumliegen lassen. Allerdings benötigt eine Behörde eben mal ihre Zeit. Kritisch kann es dann eben werden, wenn der Veranstalter bereits Eintrittskarten verkauft, obwohl er noch gar keine Genehmigung hat.

Die Genehmigungsbehörde sollte man als Partner sehen, nicht als Gegner oder Verhinderer. Genehmigungsbehörden werfen oft einen anderen, aber durchaus sinnvollen Blick auf die Veranstaltung und können so Fehler entdecken, die man selbst übersehen hätte. Wenn man ordnungsgemäß arbeitet bzw. sich Mühe gibt, dann hat man auch keinen Grund, die Behörde nicht frühzeitig einzubinden und alles offenzulegen, was man vorhat. Wer die Behörde zu spät involviert, trägt dann eben das Risiko, dass es zeitlich nicht mehr reicht oder Auflagen nicht mehr abwendbar sind, da die Zeit für die Klärung fehlt.

Der Sachbearbeiter der Genehmigungsbehörde muss zu Recht auch ordentlich hinschauen und prüfen; viele Beispiele in der Vergangenheit zeigen, dass auch sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Leider landen auch in meiner Beratungspraxis immer wieder Fälle, in denen der Antrag für die Genehmigung erst kurz vor knapp gestellt wurde. Oft fehlen dann Unterlagen oder Informationen, die der Sachbearbeiter in der Behörde aber dringend benötigt. Viele Probleme können einfach dadurch gelöst werden, dass man den Antrag frühzeitig stellt, frühzeitig bei der Behörde mal anklopft und abklärt, welche Unterlagen und Informationen benötigt werden und man gemeinsam den Zeitplan abstimmt.

Sie brauchen Hilfe bei einem Genehmigungsverfahren? Sie wollen prüfen lassen, ob Auflagen usw. rechtmäßig sind? Ich berate Mandanten rund um die Veranstaltung, auch bei der Genehmigung.

 

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor http://www.schutt-waetke.de/...

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