Ohne Erfolg. Das zuständige Verwaltungsgericht Neustadt hat den Widerruf der Reisegewerbekarte bestätigt. Der Händler war bereits wegen Kennzeichenverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden, weil er gefälschte Bekleidungsstücke unter anderem der Marken „Diesel“, „Nike“, „Ed Hardy“ und „Dolce & Gabbana“ von Tschechien nach Deutschland eingeführt hatte. Beim Vertrieb der gefälschten Markenware wäre es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auch zu Betrugshandlungen gegenüber den Verbrauchern gekommen. Selbst wenn die Käufer auf den Flohmärkten die Fälschungen als solche erkannt hätten, wäre es jedenfalls zu einer strafbaren Schädigung der Markenhersteller gekommen.
Dass der Händler sich der Strafbarkeit nicht bewusst gewesen wäre, hat das Gericht nicht geglaubt. Dass ein gewerblicher Textilhändler nicht wisse, dass in Tschechien nahe der bayrischen Grenze auf einem großen Areal Plagiate aller Art verkauft werden, was bereits einem breiten Publikum übers Internet bekannt sei, wäre ausgeschlossen.
Der Flohmarkthändler kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Udo Maurer
Rechtsanwalt