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Die nicht veranstaltbare Veranstaltung?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Will man eine Veranstaltung tatsächlich umfassend “sicher” organisieren, kommt man schnell zu einem Dilemma: entweder wird die Veranstaltung kaum “veranstaltbar”, weil sie zu teuer und komplex wird. Oder der Veranstalter muss sich sagen lassen, dass er die Veranstaltung nicht durchführen darf, wenn er nicht bereit und in der Lage ist, auch hohe Kosten auf sich zu nehmen und die Komplexität zu bewältigen.

Mit Sicherheit kann man es auch übertreiben, man kann sich sprichwörtlich auch übersichern.
Die grundsätzlich berechtigte Sorge vor der Übersicherung darf aber umgekehrt kein Argument dafür sein, erforderliche Aufgaben zu erledigen und einzusparen.

Tatsache ist aber, dass es eine Vielzahl von Vorschriften und Normen gibt, die man einhalten und beachten muss. Nur, weil eine Vorschrift “stört”, ist das kein Argument, die Vorschrift nicht zu beachten. Relevant wird die Frage der “Übersicherung” daher meist dann, wenn der Veranstalter alle relevanten Vorschriften eingehalten hat und es nun noch um das berühmte Sahnehäubchen geht: Muss man dies und jenes nun auch noch machen?

Grundsätzlich:

Ist eine Veranstaltung so groß, komplex und/oder teuer, dass eine ordnungsgemäße Durchführung nicht realisierbar ist (weil der Veranstalter die Kosten dafür nicht aufbringen kann/will oder aufgrund der Komplexität bspw. das Sicherheitskonzept nicht mehr umsetzbar ist), dann muss in Frage gestellt werden, ob diese Veranstaltung dann unbedingt durchgeführt werden muss/darf.

Dem gegenüber stehen Maßnahmen, die vielleicht zur Sicherheit beitragen, aber den Rahmen des Erforderlichen übersteigen. Dabei ist allerdings auch festzustellen, dass dieser Rahmen derzeit noch gar nicht allgemein bekannt ist – keiner weiß bspw. so richtig, was eigentlich in ein Sicherheitskonzept gehört bzw. wann ein solches Konzept “gut” ist.

Ich stelle allerdings auch fest, dass vereinzelt Bemühungen betrieben werden, Details als “wichtig” einzustufen. Dies führt dazu, dass die Masse der Veranstalter und Verantwortlichen nach meinem Eindruck schon mit vermeintlich einfachen must haves überfordert ist bzw. diese gar nicht kennen. Und eine kleine Spitze feilt das Thema in immer extremerer Detailtiefe aus, so dass es überhaupt immer mehr und mehr Details gibt. Es droht damit eine Überquantifizierung des Themas “Sicherheit”.

Damit möchte ich nicht in Abrede stellen, dass es wichtig ist, unbekanntes Terrain zu erforschen und neue Erkenntnisse zu gewinnen, um Veranstaltungen sicherer zu machen.

Allerdings sollte ein Weg gefunden werden, der allen Belangen gerecht wird. So sollte meines Erachtens auch ein Einvernehmen darüber hergestellt werden, was das absolute Minimum sein soll – über bestehende Vorschriften und über den bestehenden Stand der Technik hinaus. Auf dieser Basis kann dann aufgebaut und können neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis eingebunden werden.

Zusammenfassend kann man sagen:

Bestehende Vorschriften sind einzuhalten. Solange es keine geregelte Ausnahme von der Vorschrift gibt, bildet sie immer die Mindestanforderung. Hinzu kommen Auflagen aus einer Genehmigung oder vertragliche Pflichten und schließlich auch der Stand der Technik.

Wer das nicht umsetzen kann oder will, sollte die Finger von der Veranstaltung lassen.

Es bleibt eine riesige Fülle von weiteren möglichen Sicherheitsmaßnahmen in organisatorischer und technischer Hinsicht. Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob die Maßnahme ggf. erforderlich und zumutbar ist, bzw. ob der Verantwortliche diese Maßnahme freiwillig umsetzen möchte. Allein hier kann das Argument greifen, dass man eine Veranstaltung auch übersichern kann und jeder Verantwortliche kann und muss sich überlegen, wie weit er dabei gehen möchte.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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