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Die Veranstaltung aus dem Auge des Betrachters

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wer eine Veranstaltung plant, sollte frühzeitig die Veranstaltung vor seinem geistigen Auge einmal durchspielen. Hier können dann schnell Ecken und Kanten aufgedeckt werden, die einen Besucher stören oder gar verletzen könnten. Diese Mühen und Überlegungen sind daher aus vielerlei Gesichtspunkten sinnvoll bzw. zu empfehlen. Ein Beispiel:
Der Besucher kommt am Parkplatz an, stellt dort sein Fahrzeug ab und möchte in die Location gehen.
• Ausreichend Platz für die Fahrzeuge?
• Bewegungsflächen, Wendestellen usw. gekennzeichnet, damit sie nicht zugeparkt werden?
• Parkplatz ausgeschildert?
• Parkplatz beleuchtet?
• Parkplatz im Winter geräumt und gestreut?
• Weg zwischen Parkplatz und Location?
• Beleuchtet und im Winter geräumt und gestreut?
• Untergrund des Weges?
• Beschilderung zur Location?

Wenn Sie derlei Punkte in der Planung durchgehen und prüfen, können Sie zugleich wichtige Punkte feststellen oder abhaken für
• die Zufriedenheit der Gäste
• die Sicherheit der Gäste
• die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter

Tipp:
Versetzen Sie sich dabei in den Gast (bzw. den Mitarbeiter) und gehen Sie mit seinen “Augen” die Wege ab – gehen Sie dabei von einem durchschnittlichen Besucher Ihrer Zielgruppe aus:
• Der Gast kommt ggf. abends, wenn es dunkel ist.
• Der Gast kennt die Location nicht und muss sich erst zurechtfinden.
• Es sind ggf. schon andere Gäste da, die Lage kann dadurch ggf. auch unübersichtlich werden (Sicht auf Schilder beeinträchtigt usw.).

Überlegen Sie sich, was theoretisch ein Problem darstellen könnte, …
• Über das sich ein Gast aufregen könnte,
• bei dem sich ein Gast verletzen könnte,
• das Sie selbst als Gast stören würde.

Erstellen Sie darüber eine Liste und überlegen sich, ob es erforderlich sein könnte, Maßnahmen dagegen treffen zu müssen. Ggf. ist spätestens jetzt jemand einzuschalten, der Sie hier in Sachen Besucherzufriedenheit, Besuchersicherheit oder Arbeitsschutz beraten kann.

Haben Sie alle Punkte in einer Liste erfasst, hat dies auch den Vorteil, dass Sie diese Aufstellung an die Berater geben können, die Sie ggf. in Fragen der Veranstaltungssicherheit oder Arbeitsschutz usw. beraten; denn dann können diese Berater die möglichen Probleme ggf. schneller erfassen – Sie reduzieren damit auch Kosten.

Im Haftungsfall kann es durchaus passieren, dass man Ihnen einen Fehler zubilligt – insbesondere dann, wenn erkennbar ist, dass Sie vertretbare Maßnahmen getroffen haben, sich im Einzelfall aber vielleicht falsch entschieden hatten.
Und: Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist bekanntlich davon auszugehen, wie ein durchschnittlich aufmerksamer Besucher die Gefahr erkennen und beherrschen könnte. Betrachten Sie die Veranstaltung aus dem Auge eines solchen Durschnitts, fällt es ggf. leichter, Risiken zu erkennen und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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