Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 667832

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Timo Schutt +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Bindung an Angebot bei eBay-Auktion kann ausgeschlossen werden

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Bei einer Internetauktion, also beispielsweise einem Verkaufsangebot auf eBay, kann nach einem Urteil aus Düsseldorf der Anbieter problemlos sich einen Zwischenverkauf, also einen anderweitigen Verkauf der angebotenen Ware vor Auktionsende, wirksam vorbehalten.

Der höchstbietende potentielle Käufer hat keinen Anspruch gegen den Verkäufer, wenn der Verkäufer – nach einem solchen Vorhebalt im Angebot – erklärt, dass er die Ware bereits vor Abschluss der Auktion anderweitig verkauft hätte.

Die Leitsätze des Gerichts zu dem Urteil – in etwas vereinfachter Form – lauten:

 Der Anbietende einer Auktion auf einer Internetplattform kann die Bindungswirkung eines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags grds. ohne weiteres ausschließen bzw. einschränken (z.B. durch eine auflösende Bedingung, einen Widerrufsvorbehalt o.ä.).

 An einem solchen Ausschluss bzw. an einer solchen Einschränkung der Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags durch den Vorbehalt eines Zwischenverkaufs vor Auktionsende wird der Anbietende weder durch die AGB der eBay-Internetplattform noch durch die „eBay-Grundsätze" bzw. „eBay-Spielregeln" noch durch sonstige Gründe gehindert.

 Die AGB der eBay-Internetplattform können das gesetzliche Recht des Anbieters auf einen Ausschluss bzw. eine Einschränkung der Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags schon deswegen nicht einschränken, weil ihnen im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Bieter („Marktverhältnis") keine unmittelbare Geltung zukommt, für eine darauf gestützte Auslegung eines zweifelsfrei beschränkten bzw. durch Zwischenverkauf auflösend bedingten (Auktions-)Angebots per se kein Raum ist und die eBay-AGB zudem einem solchen Ausschluss bzw. einer solchen Einschränkung des Auktionsangebots jedenfalls nicht entgegenstehen.

 Die „erläuternden Hinweise" bzw. „Spielregeln" auf den eBay-Internetseiten, die jedem Auktionsteilnehmer zugänglich sind, können zwar unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls das wechselseitige Verständnis der Willenserklärungen der Auktionsteilnehmer beeinflussen und deshalb grds. auch für die Ermittlung des Erklärungsinhalt eines Vorbehalts im Auktionsangebot maßgeblich sein, stehen indes wegen Bezugnahme auf die „gesetzliche Berechtigung" einem Ausschluss bzw. einer Einschränkung der Bindungswirkung eines Auktionsangebots nicht entgegen.

 Ob dem Anbietenden andere Möglichkeiten beim Verkauf des jeweiligen Gegenstands durch Optionen innerhalb einer eBay-Auktion (z.B. durch die Optionen „Sofortkauf", „Mindestpreis" bzw. „Preis vorschlagen" o.ä.) oder mittels anderer Verkaufswege (Kleinanzeigenportale etc.) offen gestanden hätten, um einen gewünschten Mindestpreis für den Gegenstand zu erzielen bzw. der Gefahr eines zu gering erscheinenden Höchstgebots zu entgehen, kann einen Vertrauensschutz des Bieters nicht begründen, da er durch das eindeutig mit einem Zwischenverkaufsvorbehalt eingeschränkte Auktionsangebot nur eine vage Hoffnung auf eine nicht - durch Zwischenverkauf - vorzeitig endende Auktion haben durfte.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Aktenzeichen I-22 U 54/13)

Unsere Meinung

Auch bei eBay und allen anderen Verkaufsplattformen im Internet gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen zum Vertragsschluss. Die AGB der Plattform gelten immer nur zwischen den Nutzern und dem Plattformbetreiber. Zwischen den Nutzern haben sie lediglich die Wirkung, dass eine Art Vertrauensschutz auf die Einhaltung der Regeln geltend gemacht werden kann (juristische Allzweckwaffe: Treu und Glauben).

Wenn also im Angebot bestimmte Einschränkungen, Klauseln, Bedingungen oder eben – wie hier – ein Vorbehalt wirksam formuliert werden, dann gelten diese Bedingungen und der Verkäufer kann sich darauf berufen.

Schon schwieriger dürfte es aber sein, solche Klauseln auch selbst rechtlich wirksam zu formulieren. Aber dafür gibt es ja zur Not auch noch Anwälte.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.