Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 777117

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Thomas Waetke +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Besucherin von Crowd-Surfer verletzt: Muss Veranstalter zahlen?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Nachdem eine Besucherin eines Konzerts in Miesbach im Jahr 2014 durch einen Crowd-Surfer am Auge verletzt wurde, kam es nun zum Gerichtsverfahren gegen den Veranstalter.

Die Besucherin stand nach eigenen Angaben vorne in der Mitte – während ein Crowd-Surfer über die Menge getragen wurde und sie dabei mit dem Schuh am Auge traf. Nach Ansicht der Richterin trage die Geschädigte aber ein erhebliches Mitverschulden (siehe § 254 BGB): „Sie haben sich freiwillig vorne hingestellt, wo Sie besonders gefährdet waren“.

Dieses Argument halte ich für fragwürdig: Ist man auf einem Konzert denn typischerweise „besonders gefährdet“, nur weil man vorne an der Bühne steht? Muss dann – mit Blick auf die Besuchersicherheit – nicht erst recht dafür gesorgt werden, dass vor der Bühne die Besucher gerade nicht „besonders gefährdet“ sind?

In dem Fall kam noch eine Besonderheit hinzu: Die Geschädigte hat wohl durchaus gesehen, dass jemand von anderen Besuchern über die Menge getragen wurde – ihn dann aber nicht weiter beobachtet. Auch das warf das Gericht der Geschädigten vor. Und auch dieses Argument ist durchaus fragwürdig: Vorne spielt die Musik, dafür zahle ich. Von hinten kommt ein Idiot, den ich nun auch noch beobachten soll. Und: Wohin denn, wenn es voll ist?

Das eigentliche Argument dürfte in der Frage liegen, ob und wie überhaupt der Veranstalter verantwortlich gemacht werden kann. Anders als beim Stage-Diving, wo ein Besucher auf die Bühne klettert und von dort hinunterspringt, beginnt das Crowd-Surfen oftmals mitten unter den Zuschauern. Ein Veranstalter bzw. sein Sicherheitsdienst hat hierauf anders als beim Stage-Diving erst einmal keinen direkten Zugriff, um das zu verhindern.

Immerhin erhält die Geschädigte nun 10% ihrer Klageforderung, sie hatte sich mit dem Veranstalter im Verfahren geeinigt.

Grundsätzlich “direkter” wäre der Weg gegen den tatsächlichen Täter, also den Crowd-Surfer: Hier wäre dann zu überlegen, ob und inwieweit er damit hätte rechnen können, andere Personen zu verletzen – zumal es sich beim Crowd Surfen nicht um ein klassisches Fortbewegungsmittel handelt.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.