Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 793921

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Thomas Waetke +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Aufgabenbezeichnung sollte konkret sein

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Auf einer Veranstaltung haben verschiedene Beteiligte verschiedene Aufgaben. Diese Aufgaben können geregelt sein
• im Vertrag bzw. in einer Vereinbarung, und/oder
• im Gesetz bzw. in einer Vorschrift.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Aufgabe konkret genannt und auch beschrieben wird. Und zwar so, dass unmissverständlich klar ist, wer für was zuständig ist.

Unnötige Konsequenzen

Fehlt es an einer klaren Zuordnung, kann es passieren, dass im Schadensfall alle betroffenen Beteiligten mitverantwortlich gemacht werden können.

Verfügt einer der beiden Vertragspartner über ein erhebliches Fachwissen, so ist er umso mehr dafür verantwortlich, dass er seine Aufgaben klar benennt. Macht er das nicht, kann er ggf. für mehr Aufgaben verantwortlich sein als ihm lieb ist. Je umfassender sein Fachwissen, desto mehr darf man von ihm nämlich erwarten, dass er seine Aufgabenbereiche klar abgrenzt und insbesondere auch diejenigen Aufgaben namentlich ausschließt, für die er nicht zuständig sein möchte. Unterlässt er das, kann es sein, dass er gerade für diese Aufgaben auch mitverantwortlich ist, die er eigentlich ausschließen wollte.

Aufgaben in Normen genannt?

Soweit die Aufgaben sich aus einer Vorschrift ergeben, ist zu empfehlen, dass auch die entsprechende Norm dazu genannt wird.

Ein Beispiel:

In vielen Sicherheitskonzepten lese ich „Veranstaltungsleiter: Hans Müller“, oder „Produktionsleiter: Hans Meier“.

Fragt man nun diesen Hans Müller oder Meier, was ihre Aufgaben sind, so besteht oft Unklarheit darüber. Das ist nicht nur fatal, sondern auch unnötig. Helfen kann es, wenn man bspw. formuliert: „Veranstaltungsleiter im Sinne des § 38 Abs. 5 Versammlungsstättenverordnung…“ oder „Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne der §§ 39, 40 VStättVO“, „Technischer Leiter im Sinne der DIN 15750“ usw.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.