Das soll verhindern, dass zur Vermeidung einer KSK-Abgabepflicht anstatt eines deutschen Künstlers ausländische Künstler beauftragt werden (auch Grafiker und Designer können als Künstler im Sinne der KSK gelten).
Immer wieder erlebe ich, dass Veranstalter bzw. Auftraggeber entweder schon gar nicht wissen, dass sie überhaupt abgabepflichtig sind oder die Abgabepflicht falsch einschätzen. Das kann dann fatal werden, wenn über die Jahre eine hohe Summe an abgabepflichtigen Zahlungen aufläuft. Ich empfehle daher unbedingt, vorher sorgfältig zu prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht. Übrigens: „Umgehungs-Konstrukte“ der Abgabepflicht sind nicht automatisch rechtswidrig, nur weil sie kreativ sind.
Abgabepflicht bei der Beauftragung ausländischer Künstler
Abgabepflicht bei der Beauftragung ausländischer Künstler (engl.)
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de