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Tachographenpflicht ab 2,5 t: Fünf Irrtümer in der Praxis

Sechs Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regelung beobachtet SBS – Schulung Beratung Service typische Missverständnisse bei leichten Nutzfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr

(PresseBox) (Salem, )
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr. Sechs Wochen nach Inkrafttreten der Regelung verzeichnet SBS – Schulung Beratung Service aus Salem eine deutliche Häufung gleichartiger Missverständnisse in Fuhrparks und bei Fahrern. Olaf Horwarth, Inhaber von SBS und Mitglied des Tachographenforums der EU, benennt die fünf häufigsten Irrtümer und zeigt auf, welche Konsequenzen sie im Kontrollfall haben.

Der verbreitetste Irrtum betrifft den Anwendungsbereich der neuen Regelung selbst: Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die abgesenkte Gewichtsgrenze generell für den Güterverkehr gilt. Tatsächlichgreift die Tachographenpflichtab 2,5 Tonnenzulässiger Gesamtmasse ausschließlich im grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport. Im rein nationalen Güterverkehr innerhalb Deutschlands bleibt nach aktuellem Stand die bisherige Grenze von 3,5 Tonnenmaßgeblich.

"Die häufigste Frage, die uns seit Juli erreicht, lautet sinngemäß: Gilt das jetzt für alle meine Fahrzeuge? Die Antwort ist differenziert, und genau diese Differenzierung entscheidet über Bußgeld oder Rechtssicherheit." - Olaf Horwarth, Inhaber, SBS - Schulung Beratung Service, Mitglied des Tachographenforumsder EU

Der zweite verbreitete Irrtum betrifft die Geräteanforderungen. Für neu zugelassene Fahrzeuge, die unter die Tachographenpflichtfallen, ist der intelligente Tachographder zweiten Generation (ITS2) vorgeschrieben. Dieser verfügt über GNSS-Ortung, eine DSRC-Schnittstelle und automatische Grenzüberschreitungserkennung. Viele Flottenbetreiber gehen fälschlicherweise davon aus, ein älteres digitales Gerät der ersten Generation reiche in jedem Fall aus. Ob ein vorhandenes Gerät weiterhin zulässig ist, hängt vom Zulassungsdatum des Fahrzeugs ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Als dritter Irrtum gilt die Annahme, Ausnahmen seien automatisch anwendbar und müssten nicht dokumentiert werden. Die EU-Verordnung(EG) Nr. 561/2006 sieht zwar Ausnahmen vor, etwa für Fahrzeuge im Eigenbedarfsverkehr, für Fahrzeuge der öffentlichen Hand ohne kommerziellen Charakter oder für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen innerhalb eines Radius von 100 Kilometern vom Betriebssitz. Entscheidend ist jedoch: Eine pauschale Berufung auf eine Ausnahme ohne Belege reicht bei Straßenkontrollen nicht aus. Die Ausnahme muss dokumentiert und nachweisbar sein.

"Wer glaubt, eine Ausnahme zu kennen, aber keinen Nachweis führt, steht bei der Kontrolle genauso schlecht da wie jemand, der die Regelung gar nicht kennt. Rechtssicherheit entsteht durch Dokumentation, nicht durch Annahmen." - Olaf Horwarth, Inhaber, SBS - Schulung Beratung Service, Mitglied des Tachographenforumsder EU

Der vierte Irrtum betrifft die operative Bedienung des Tachographendurch Fahrer: Falsche Moduswahl, etwa die Einstellung auf "Lenken" statt "Bereitschaft" während Wartezeiten, oder das Vergessen der Fahrerkarte beim Fahrtantritt zählen laut Praxisbeobachtung von SBS zu den häufigsten Beanstandungen bei Straßenkontrollen. Diese Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus mangelnder Schulung. Die Folgen sind dennoch erheblich: Bußgelder für Fahrer und Unternehmen, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen auch Fahrverbote und gewerberechtliche Konsequenzen. Zuständige Kontrollbehörde in Deutschland ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Als fünfter Irrtum erweist sich die Unterschätzung der Datensicherungspflicht. Fahrzeugdaten müssen spätestens alle 90 Tage,Fahrerkartendaten alle 28 Tage gesichert werden. Viele Unternehmen, die bislang nicht unter die Tachographenpflichtfielen, haben noch keine entsprechenden Prozesse eingerichtet. Hinzu kommt die Kalibrierungspflicht: Der Tachographmuss alle zwei Jahre von einer anerkannten Werkstatt geprüft und kalibriert werden. Das SBS-Portal unterstützt Fahrer und Flottenmitarbeiter mit zeitlich und örtlich unabhängig abrufbaren Lerninhalten rund um Tachographen, Ruhezeiten und Fahrpersonalrecht. Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und sind über die SBS Fleet App auch mobil verfügbar. Den vollständigen Leitfaden zur Tachographenpflichtab 2,5 t hat SBS unter www.sbs-info.de/...öffentlicht.

"Rechtliche Anforderungen wie die Tachographenpflichtsind nur dann sicher umsetzbar, wenn Fahrer und Disponenten sie verstehen. Schulungsunterlagen, die vor Jahren erstellt wurden, bilden die aktuelle Rechtslage oft nicht mehr korrekt ab. Deshalb braucht es eine zentrale Wissensplattform, die kontinuierlich aktuell gehalten wird." - Olaf Horwarth, Inhaber, SBS - Schulung Beratung Service, Mitglied des Tachographenforumsder EU

SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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