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EU-Tachographenverordnung 2026: Was Unternehmen mit LCVs jetzt wissen und umsetzen müssen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Tachographenpflicht auch für leichte Nutzfahrzeuge von 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr. Unternehmen müssen Smart Tacho 2, Lenk- und Ruhezeiten sowie neue Dokumentationspflichten beachten

(PresseBox) (Salem, )
Seit dem 01.07.2026 sind auch die leichten Nutzfahrzeuge, die sogenannten LCVs (Light Commercial Vehicle) von der EU-Tachographenverordnung betroffen. 

Die Pflicht zum Einbau und zur Benutzung eines intelligenten Fahrtenschreibers der Version 2 (Smart Tacho 2) gilt erstmals auch für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t bis max. 3,5 t. Damit unterliegen tausende Fahrzeuge auf Europas Straßen nun auch den Lenk- und Ruhezeiten gemäß Verordnung (EG) 561/2006. Es sind jedoch nur Fahrzeuge betroffen, die im grenzüberschreitenden oder im Kabotageverkehr eingesetzt werden. Kabotage bedeutet, dass ein Unternehmen Transporte in einem Land durchführt, indem es keine Niederlassung gemäß der Verordnung (EG) 1071/2006 betreibt.

Unternehmen, die mit ihren Fahrzeugen unter diesen erweiterten Geltungsbereich fallen, haben umfangreiche Pflichten zu beachten und umzusetzen. Angefangen bei der Schulung der Fahrer zur ordnungsgemäßen Benutzung des Fahrtenschreibers gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) 165/2014 bis zur Auswertung dieser Daten mit anschließender Belehrung der Fahrer.

Gemäß EU-Verordnung (EU) 403/2016 stellt zum Beispiel ein falscher oder fehlender Nachtrag einen sehr schweren Verstoß (VSI) dar. 

Um diese Risiken zu eliminieren, müssen Unternehmen up to date sein. Hierfür steht den Unternehmen das Lernportal von SBS Fleet-Competence zur Verfügung. Verkehrsleiter, Disponenten und Unternehmer haben Zugriff auf alle relevanten Themen, um Bußgeldverfahren zu vermeiden. Informieren und Lernen rund um die Uhr, wann immer Sie Zeit haben. Dieses in Deutschland einzigartige Angebot wird ergänzt durch das Wissensportal, mit dem Fuhrparkbetreiber jederzeit sämtliche relevante Beiträge durchforsten oder eigene Fragen aus der Praxis stellen können. Komplettiert wird das Angebot für alle Unternehmen mit eigenem Fuhrpark durch die exklusiven Praxisschulungen an rund 120 Trainingsgeräten. Diese in ganz Deutschland angebotenen Schulungen gelten darüber hinaus sogar als sogenanntes "Modul" im Sinne des BKrFQG.

Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie böse und teure Überraschungen bei Kontrollen!

SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung - auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

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