Umfangreiche Finanzmittel stellt das Hessische Wirtschaftsministerium für das Programm bereit. In Anspruch nehmen können diese Förderung alle kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Hessen, die nach dem 1. Juli 2008 aufgrund der Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind, aber noch keine Insolvenz angemeldet haben. Grundsätzlich müssen die Unternehmen jedoch gute Marktchancen haben. "Beratung schützt vor Insolvenz. Das sagt uns unsere Erfahrung aus jährlich mehr als 1.000 Beratungsprojekten", erklärt dazu Jürgen Müller, Geschäftsführer beim RKW Hessen. Die RKW-Beratung behandelt Fragen der Sanierung, der Liquiditätsplanung, die Vorbereitung auf Bankgespräche, aber auch Hilfen bei der Implementierung eines Krisencontrollings. "Angesichts der aktuellen Krise ist es viel schwieriger geworden, Kredite zu bekommen. Der Termin bei der Bank gleicht für viele Unternehmer einem Gang nach Canossa. Da ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein, und überzeugende Argumente parat zu haben", weiß Müller zu berichten.
Ratsuchende Unternehmen und Angehörige Freier Berufe, die eine geförderte Beratung beantragen möchten, sollten sich direkt an das RKW Hessen wenden. Es berät kostenfrei bei Auftragsklärung und Antragsstellung, setzt geeignete Berater ein, sichert die Qualität und organisiert die unkomplizierte Fördermittelabwicklung. Pro Unternehmen können bis zu zehn Beratungstage gefördert werden. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Beratungstag. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Diese müssen – laut EU-Definition – weniger als 250 Beschäftigte haben. Ihr Jahresumsatz darf höchstens 50 Millionen Euro, ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Millionen Euro betragen. Die Förderung erfolgt als Kleinbeihilfe aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Programm, das sich als Hilfe zur Selbsthilfe versteht, ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet.