Selbstverständlich ist die Rohstoffhandel Rheinland GmbH, in der Lage, im Nachgang einer gewerblichen Schrottabholung auch ordnungsgemäße Entsorgungsnachweise auszustellen. Diese Selbstverständlichkeit bezieht sich sowohl auf die Entsorgung nach einer Schrottdemontage oder Industriedemontage, als auch bei der einfachen Schrottabholung im gewerblichen Zusammenhang.
Schrottabholung, Batterieentsorgungen, Industriedemontagen
Ganz egal ob Sie den Verwertungsnachweis für eine einfach Schrottabholung, die Entsorgung von Batterien, Autobatterie und Akku-Beständen oder im Nachgang einer Industriedemontage benötigen, wir von der RHR Rohstoffhandel Rheinland GmbH sind berechtigt zur Ausstellung eines solchen Dokumentes.
Achten Sie bei der Beauftragung von Schrottwerkern stets auf dieses Servicemerkmal, denn ohne Verwertungsnachweis können Sie im Falle einer behördlichen Kontrolle nicht nachweisen, dass Sie Ihre Abfälle oder - in unserem Falle - Ihre Wertstoffe, im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt haben. Und das kann manchmal richtig teuer werden. Unnötigerweise übrigens, denn ein Entsorgungsnachweis ist zumindest im gewerblichen Schrotthandel – und hier halten wir uns ja größtenteils auf – ein absoluter Standard.
Versorgungsnachweise für Schrottabholungen in ganz NRW
Vertrauen Sie daher auf professionellen und für Sie absolut rechtssicheren Service bei der RHR Rohstoffhandel Rheinland GmbH.