Sukzessive übernehmen nun immer mehr Krankenkassen - abhängig von dem Tarif des Patienten - die Kosten für diese Therapie. In Deutschland haben z.B. die Continentale und die HUK-Coburg, sowie in der Schweiz die SWICA oder die Helsana, die Kosten vollständig getragen. Der Tinnitus-Patient muss nur einen Antrag auf Kostenübernahme bei seiner Versicherung stellen.
Für die Krankenkassen bietet die Therapie ein enormes Einsparungspotential, da z.B. stationäre Klinikaufenthalte wegfallen und der Versicherte die Therapie im heimischen Umfeld durchführen kann. Nach Einstellung der korrekten Tinnitus-Frequenz mit dem Therapiegerät, soll er das tinniwell täglich 2 Stunden entweder am Stück oder zweimal 1 Stunde täglich für 6 Wochen anwenden. Besonders positiv wird von den Patienten die kombinierte Wärmetherapie empfunden, die über die mitgelieferten In-Ear-Kopfhörer erfolgt.
Das tinniwell-Verfahren wurde am 01.03.2019 in Europa patentiert und der Zusammenhang zwischen diesem TMNMT-Verfahren und der Wärmetherapie wird in diesem Jahr in einer placebo-kontrollierten Doppelblindstudie erforscht.