Das Entsorgungsunternehmen Remondis hatte gegen die Gründung des Zweckverbands im Jahr 2003 geklagt. Es vertritt die Auffassung, dass das Vergaberecht hätte berücksichtigt werden müssen. Das Unternehmen monierte insbesondere, der Zweckverband betätige sich unzulässig im Wettbewerb. Das Oberlandesgericht Celle, wo das Vergabenachprüfverfahren in zweiter Instanz anhängig ist, hatte dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Prüfung und Vorabentscheidung vorgelegt. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen: Der EuGH stützt die Position der Region Hannover auf ganzer Linie. Das Ergebnis hatte sich bereits im Sommer abgezeichnet, als Generalanwalt Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge vorstellte. „Nach der EuGH-Entscheidung wird dieser Nachprüfungsantrag nunmehr voraussichtlich ebenfalls erfolglos für Remondis verlaufen“, so Rechtsanwalt Michael Fastabend, der die Region Hannover in dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle vertritt.
Die Landeshauptstadt Hannover und die neu gegründete Region Hannover hatten im Jahr 2003 im Zweckverband die Abfallentsorgung für das Stadtgebiet und das ehemalige Landkreisgebiet zusammengeführt.