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Geld in den Sand gesetzt – Wenn der Immobilienverkauf in letzter Sekunde scheitert

EG-Antiterrorismus-Verordnung greift auch bei Immobilienverkauf

(PresseBox) (Leonberg, )
Geld in den Sand gesetzt –
Wenn der Immobilienverkauf in letzter Sekunde scheitert

An sich ist es meist eine nahezu identische Ablauffolge: Eine Immobilie wird zum Verkauf angeboten. In akribischer Feinarbeit wurden im Vorfeld Exposés und sonstige Informationsunterlagen erstellt, die interessierten Käufern das Angebot nahe bringen sollen. Zeitaufwendige Besichtigungstermine - meist mehrerer zur Auswahl stehender Immobilien oder Grundstücke - gehören ebenso wie eine fachkundige Beratung zum guten Ton und werden vom Kunden auch erwartet. Notarbesuche und Grundbucheintrag schließen einen langwierigen Prozess ab, bei dem am Ende für den Verkäufer die Entlohnung in Form der Provision als Aufwandsentschädigung steht.

Oder auch nicht! Denn ärgerlich wird es dann...

…..wenn am Ende des zeitaufwendigen Verkaufsprozesses der in trockene Tücher geglaubte Verkauf scheitert! Und dies kann durch die für alle verbindlichen, gesetzlichen Verordnungen zur Terrorbekämpfung schneller geschehen als einem lieb ist. Diese besagen unter anderem, dass weder Immobilien noch Grundstücke von Personen gekauft oder verkauft werden dürfen, die auf den entsprechenden EU-Sanktionslisten der Terrorverdächtigen geführt werden!

Dies bestätigten die höchsten EU-Richter des europäische Gerichtshofs in Luxemburg mit dem Urteil (Aktenzeichen: C-117/06) aus dem Jahr 2007, die damit eine Entscheidung des Berliner Grundbuchamtes unterstrichen. Diese verweigerten eine Eigentumsüberschreitung, da die Käufer wegen mutmaßlicher Verbindungen zur al-Qaida zwischenzeitlich auf der Terrorliste geführt wurden. Das Ergebnis ist vor allem in einem Punkt für alle Beteiligten – und dazu zählen nicht nur Makler sondern auch Bauträger, Gutachter, Notare, etc. - ernüchternd: Für die aufgebrachten Arbeiten und Auslagen findet keinerlei Bezahlung statt.

Die Grundbuchämter haben bereits auf die gesetzlichen Bestimmungen reagiert und starteten im Jahre 2007 im GGRZ NRW – heute IT.NRW - ein Pilotprojekt, welches in den nächsten Wochen zum bundesweiten Einsatz kommen wird. Hierzu wurde die Software ID.prove der Firma Rausoft lizenziert, mit der geplante Eintragungen in das Grundbuch gegen die Sanktionslisten geprüft und abgesichert werden können. So wird in letzter, staatlicher Instanz definitiv geprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der EU-Antiterrorismus-Verordnung akribisch genau eingehalten wurden.

Doch damit ist das Kind für alle im Vorfeld Beteiligten schon längst in den Brunnen gefallen. Der bereits getätigte Aufwand wurde umsonst erbracht! Unerfreulich für alle Beteiligten, die sich bei eigenständiger Prüfung der Geschäftspartner gegen die EU-Sankionslisten eine Menge Ärger und vor allem Zeit hätten sparen können.

Unter diesem Aspekt betrachtet kann nur eindringlich darauf hingewiesen werden, dass eine Prüfung bereits im Vorfeld, Sinn macht!

Es gibt Software wie bspw. ID.prove (www.idprove.de) der Firma Rausoft GmbH, welche Ihnen die aufwendigen Prüfungen und Protokollierungen abnimmt.

Rausoft GmbH

Die Firma Rausoft GmbH ist ein junges und aufstrebendes Unternehmen, was sich in kurzer Zeit mit seinen Produkten und Dienstleistungen am Markt etablieren konnte.
Sein besonderes Know-how bezieht das Softwareunternehmen aus der Entwicklung
hochspezialisierter Ermittlungs- und Texterkennungsprogramme, die zu Fahndungszwecken
in Fällen von Wirtschaftskriminalität eingesetzt werden. Rausoft-Produkte sind unter anderem
beim Landeskriminalamt Stuttgart und bei Ernest & Young für die Ermittlungsarbeit in
internationalen Konkursverfahren erfolgreich im Einsatz.
Darüber hinaus bietet Rausoft GmbH auch die Entwicklung individueller Datenbanksoftware an.

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