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Vergaberecht und Fördermittel

Praxisseminar des Behörden Spiegel am 26.04.13, in Düsseldorf

(PresseBox) (Bonn, )
Vergaberecht und Fördermittel
26.04.2013, Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Düsseldorf

Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Zweckverbände und Verei-nigungen verfolgen häufig Ziele, die zwar der Allgemeinheit dienen, von den Stellen selbst aber nicht finanzierbar sind. Hier ist eine Förderung durch staatliche Subventionen möglich. So werden zahlreiche öffentliche Aufträge, die die Kommunen und ihre Unternehmen vergeben, zu einem beträchtlichen Teil mit EU-, Bundes- oder Landesmitteln finanziert. Damit die Fördermittel transparent und im Wettbewerb eingesetzt werden, müssen Fördermittelempfänger die Bestimmungen des Vergaberechts beachten.

Das Zusammenspiel zwischen den vergaberechtlichen Vorgaben und der Gewährung von Fördermitteln ist rechtlich brisant und ständig im Fluss. Aktuell müssen beispielsweise die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW in das nordrhein-westfälische Zuwendungsrecht integriert werden. Landes- und Bundesrechnungshöfe und die EU Kommission prüften zuletzt sehr streng, ob Fördermittelempfänger die Mittel richtig verwenden. Nicht nur bei Verstößen gegen die vergaberechtlichen Vorgaben drohen empfindliche Rückzahlungspflichten.

Das Seminar will den Rechtsrahmen zulässigen Handelns abstecken und zugleich Spielräume ausleuchten. Neben den Vorgaben der EU-Strukturfondsregelungen und den aktuellen Entwicklungen im EU-Beihilferecht stellen die Referenten auch die Grundzüge des nationalen Zuwendungsrechts mit seinen Schnittstellen zum Vergaberecht dar. Weiter wird anhand von Praxisbeispielen auf die „Brennpunkte“ im Zusammenspiel von Vergabe- und Zuwendungsrecht eingegangen. So profitieren die Teilnehmer von praxisorientierten Handlungsempfehlungen und aktuellen Informationen aus erster Hand.

Agenda:

09.30 Begrüßungskaffee

10.00 Nationales Vergaberecht und die Regelungen der Haushaltsordnung zur Beachtung von Vergaberecht für Zuwendungsempfänger
Ministerialrätin Annette Schmidt, Referatsleiterin im Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

• Kurze Einführung in das Zuwendungsrecht
• Kurze Einführung in das nationale Vergaberecht
• Darstellung der Regelungen in der Landeshaushaltsverordnung, der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsverordnung sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Beachtung von Vergaberecht im Zuwendungsverhältnis
• Erläuterungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie der aktuell laufenden Abstimmung zur Neufassung der Landeshaushaltsordnung in den relevanten Passagen

11.00 Kaffeepause

11.15 Förderungen, Beihilfen und Subventionen – Fehler und Fallen beim Ausgeben von Fördermitteln
Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

• Praxisbeispiele bzw. Brennpunkte im Zusammenspiel Vergabe- und Zuwendungsrecht (Kommunalbürgschaft, Grundstücksverkauf, Stadtwerkeverkauf, etc.)

13.00 Mittagspause

14.00 Aktuelle Trends im EU-Beihilferecht
Simon Hirsbrunner, LL.M., Rechtsanwalt, Partner der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

• Abgrenzung zum Vergaberecht, insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Staff Working Paper über Services of General Economic Interest (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)
• Abgrenzung zu den EU-Förderprogrammen – Exkurs über die Rückforderungen von EU-Fördermitteln
• Ausblick: die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Verfahrensrechts im EU-Beihilferecht

15.00 Summary, Feedback, offene Fragen
Ausgabe der Teilnahmezertifikate/Gelegenheit für Einzelgespräche bei Kaffee und Kuchen

ca. 16.00 Ende des Seminars

Ort:
Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Georg-Glock-Straße 4, 40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.heuking.de
Besucherparkplätze stehen in der Tiefgarage zur Verfügung

Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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