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Vergaberecht für Auftragnehmer und Bieter

Angebote rechtssicher und erfolgreich gestalten

(PresseBox) (Bonn, )
Die Bewerbung um öffentliche Aufträge stellt für die Bieterseite vielfach eine besondere Herausforderung dar. Die Unkenntnis der zu beachtenden formalen Anforderungen an die Angebote führt vielfach dazu, dass wirtschaftlich aussichtsreiche Offerten nicht zur Beauftragung vorgesehen werden können. Die kleinen, aber mitunter relevanten Unterschiede zwischen der VOB/A und der VOL/A tragen in diesem Rahmen nicht dazu bei, die Angebotserstellung für die Bieterseite zu erleichtern.

Ziel dieses Seminars ist es, anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern das erforderliche Wissen zu vermitteln, was unter Berücksichtigung auch der aktuellen Entwicklung im Vergaberecht bei der Ausarbeitung eines optimalen Angebots sowohl nach VOL/A als auch VOB/A zu beachten ist. Häufige Fallstricke und Strategien zu ihrer Umgehung werden ebenso aufgezeigt wie Spielräume, die die Bieter gezielt im Rahmen einer Angebotsstrategie für sich nutzbar machen können. Anhand von Beispielen aus der Praxis und im Dialog mit den Teilnehmern werden unmittelbar umsetzbare Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.

Themenüberblick:

Grundlagen des Vergabeverfahrens
  • Systematischer Überblick
  • Bedeutung und Ermittlung der Schwellenwerte
  • Öffentliche Auftraggeber und öffentlicher Auftrag
  • Spielräume in den verschiedenen Vergabeverfahrensarten
  • Relevante Fristen und Termine
  • Mittelständische Interessen und Losvergabe
  • Mitwirkungsverbote und Projektantenstellung
  • Chancen von Nebenangebote
Formale Anforderungen an Angebote
  • Zwingend auszuschließende Angebote
  • Folgen fehlender Erklärungen und Preise
  • Bedeutung für die Angebotserstellung
Der Nachweis der Eignung
  • Eignungsnachweise und Beurteilungsspielraum
  • Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
  • Berücksichtigung von (schlechten) Erfahrungen
Die Angemessenheit der Preise und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
  • Umgang mit preislich auffälligen Angeboten
  • Angebotspreis und andere Zuschlagskriterien
  • Mitteilungs- und Transparenzpflichten
  • Abgrenzung von Eignungs- und Leistungskriterien
Verfahrensbeendigung durch Aufhebung

Grundzüge des Rechtsschutzes

Dr.  Thomas  Kirch, Rechtsanwalt, ist seit März 2005 im Berliner Büro von Leinemann Partner tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung von Auftraggebern und Bietern in Vergabeverfahren, insbesondere bei komplexen Beschaffungsvorgängen im Rahmen von ÖPNV-, IT- und Bauvergaben sowie bei Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Herr Dr. Kirch entwickelt nicht nur konfliktvermeidende Strategien, sondern setzt die Interessen der Mandanten ggf. in den Nachprüfungsinstanzen durch. Zum Leistungsangebot für die öffentliche Hand gehört die Durchführung von Vergabeverfahren als externe „Vergabestelle“. Die Lösung von beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen ergänzt das vergaberechtliche Beratungsspektrum. Der Branchendienst „Legal 500 Deutschland“ führt Herrn Dr. Kirch seit 2014 als „sehr engagierten“ Vergaberechtsexperten. Herr Dr. Kirch ist einer der Redakteure des vom Bundesanzeiger Verlag publizierten Informationsdienstes "VergabeNews" und Referent auf vergaberechtlichen Seminar- und Fachveranstaltungen. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge in vergaberechtlichen Fachzeitschriften und -büchern. Jörg  Mieruszewski, Rechtsanwalt, Leinemann & Partner Rechtsanwälte

Ort: Tagungshotel Bonn

Zeitraum: 24.01.2017 09:30 Uhr - 24.01.2017 17:30 Uhr


450,- Euro zzgl. MwSt.

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