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Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Seminar des Behörden Spiegel am 21.03.14, in Düsseldorf

(PresseBox) (Bonn, )
Rechtssichere und praktikable Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen
21. März 2014, Düsseldorf

Kommunen dürfen nicht eigenmächtig entscheiden, wer die Strom- oder Gaskonzessionen erhält. Ein faires Wettbewerbsverfahren ist zwingend erforderlich, wie der Bundesgerichtshof kürzlich deutlich entschied. Direktvergaben ohne Wettbewerb an Eigenbetriebe oder kommunale Tochtergesellschaften sind somit unzulässig.

Sind damit sämtliche Rekommunalisierungen rechtswidrig? Welche Spielräume dürfen Kommunen bei der Konzessionsvergabe nutzen? Darf eine Gemeinde kommunale Interessen verfolgen? Auf diese und viele weitere Fragen will das Seminar Antworten liefern. Aufgrund der aktuellen Rechtsentwicklungen muss eine Kommune bestimmte Grenzen einhalten, um eine Strom- oder Gaskonzession rechtssicher zu vergeben.

Mit dem Seminar „Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen“ informiert der Behörden Spiegel über die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema. Das Seminar stellt für die Vertreter von Kommunen praxisnah dar, wie sie Konzessionen im Lichte der neuen Rechtsprechung und rechtlichen Vorgaben sicher vergeben können. Erfahrene Behördenvertreter und Praktiker referieren aus ihrem Zuständigkeitsbereich und geben wertvolle Tipps. Nutzen Sie die Chance, unmittelbar Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten – bevor ein rechtlicher Angriff droht.

Themenüberblick, 10:00-15:00 Uhr:

Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben
(Dr. Felix Engelsing, Vorsitzender der 8. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes)
• Vorüberlegungen
• Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur
• Aktuelle Entwicklungen bei Wettbewerbsverfahren mit Praxisbeispiel
• Spruchpraxis des Bundeskartellamts

Konzessionsvergaben in der Praxis
(Rechtsanwalt Dr. Jens Biemann, Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK)
• Ablauf eines Konzessionsvergabeverfahrens
• Praxisbeispiel
• Häufige Fehler

Aktuelle Rechtsprechung zu Rekommunalisierungen
(Roswitha Brackmann, Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf)

Lösungen und Gestaltungsmöglichkeiten
(Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector, Partnerin der Sozietät HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK)
• Gründung eines eigenen Stadtwerkes?
• Zulässige Rekommunalisierungsmodelle

Orte:
Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Lütticher Straße 130
40547 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: http://www.lindner.de/...

Gebühr:
300,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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