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Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Seminar des Behörden Spiegel am 20.10.2014, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
20. Oktober 2014, Bonn

Anfang März 2013 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur öffentlichen Anhörung den zu beteiligenden Verbänden und Kammervertretern übersandt. Nach Befassung mit den Anregungen aus den Verbänden soll der Bundesrat noch in dieser Legislaturperiode die neue HOAI 2013 verabschieden mit dem Ziel des Inkrafttretens im August 2013. Die Diskussionen des Referentenentwurfs zur neuen HOAI 2013 arbeiten mit Schlagwörtern wie: “Chance zur Strukturreform vertan?” bis hin zur “praxisgerechten Überarbeitung und teilweiser Korrektur von Schwachstellen”.

Innerhalb dieser Bandbreite werden die Teilnehmer im ersten Teil des Seminars über die wichtigsten Änderungen der HOAI 2013 informiert und über die praktische Anwendung dieser neuen Vorschriften unterrichtet. Da diese Novellierung der HOAI wieder sinngemäß auch auf einige Vorschriften aus der Fassung 1996 zurückgreift, ist es auch erforderlich sich mit dieser Vorvorgängerfassung auseinanderzusetzen.

Im zweiten Teil des Seminars werden sowohl den Auftraggebern (Bauherrn) als auch den Auftragnehmern (Planer) die wichtigsten Vorschriften des öffentlichen und privaten Vergaberechts für Architekten- und Ingenieurleistungen erläutert, sodass beide Vertragsparteien nach Durchführung des Vergabeprozesses ausgewogene Verträge innerhalb der Vorschriften des Vergabe- und Vertragsrechts und der HOAI schließen können. Ebenfalls werden die Unterschiede und die Inhalte der möglichen Vertragsformen diskutiert.

Themenüberblick, 09:30-17:30 Uhr:

Teil 1 (Vormittag)
Die neue HOAI 2013
• Reformprozess
• Inhaltsübersicht der neuen HOAI
• Die wesentliche Änderungen in der Übersicht und im Einzelnen
• alte/neue HOAI im Vergleich
• Begriffsbestimmungen
• anrechenbare Kosten/Baukostenvereinbarungsmodell
• Honorarerhöhungen/Honorarberechnungsparameter
• Grundleistungen
• Besondere Leistungen
• Bewertung der Leistungsphasen
• Bauen im Bestand
• maßgebliche BGH-Entscheidungen
• praktische Beispiele

Teil 2 (Nachmittag)
Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
• Art des Auftraggebers
• Verschiedene Auftragsverfahren/Vergabevorschriften
• Auswirkung auf das Vertragsrecht
• Vertragsmuster
• maßgebliche BGH-Entscheidungen
• praktische Beispiele
• Literaturhinweise zur HOAI

Referent:
Wolfgang Jobst, Dipl. Ing. (FH), ist Architekt und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten. Er ist als Architekt seit Jahrzehnten mit der Planung und Umsetzung verschiedenster Bauvorhaben sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst mit allen Leistungsphasen der HOAI befasst. Die Durchführung verschiedenster Vergabeverfahren im Rahmen der Projektentwicklung als auch die Projektsteuerung gehören seit mittlerweile vielen Jahren zur seiner regelmäßigen praktischen Tätigkeit. Seit dem Jahre 2004 ist er als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten tätig, und bearbeitet in diesem Zusammenhang regelmäßig Gutachten im Rahmen gerichtlicher oder privater Auseinandersetzungen.

Orte:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Bonn statt.

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über verschiedene elektronische Newsletter für die jeweiligen Zielgruppen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur aktuellen Information.

Zudem veranstaltet der Behörden Spiegel Kongresse und Tagungen, auf denen die oben beschriebenen Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und aktuelle Entwicklungen analysiert werden können. Eine enge Verzahnung von Zeitungs- und Online-Redaktion mit der Programmleitung der Veranstaltungen sorgt für anspruchsvolle und aktuelle Inhalte.

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