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Sponsoring

Seminar des Behörden Spiegel am 23.01.2015, in Berlin

(PresseBox) (Bonn, )
Sponsoring zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben
Zwischen Notwendigkeit und Gefahrenzone
23. Januar 2015, Berlin

Große Sport- und Kulturereignisse sowie viele Sozial- und Wissenschaftsprojekte sind ohne die finanzielle Unterstützung zahlungskräftiger Unternehmen nicht möglich. Auf den ersten Blick gibt es durch Sponsoring nur Gewinner, denn alle bekommen was sie wollen: Der Staat wird im Rahmen der freiwilligen Ausgaben deutlich entlastet. Die unterstützten Personen können ihre Anliegen einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die fördernden Unternehmen erhalten eine kostenlose Werbung für ihre Produkte und präsentieren sich dabei als verantwortungsbewusst und großzügig gegenüber der Gemeinschaft, in der sie sich wirtschaftlich betätigen. Und da alle zu profitieren scheinen, treten zunehmend weitere Erscheinungsformen in das öffentliche Interesse: das Verwaltungs-, Parteien- und Abgeordnetensponsoring.

Doch Sponsoring erfährt nicht nur Zustimmung, denn der Staat kann wegen der Zuwendungen Außenstehender den Kultur-, den Bildungs- und / oder Sozialetat kürzen. Drittmittel in der Wissenschaft werden selbstverständlich und Unternehmen erhalten im Gegenzug zum Sponsoring Einfluss auf die unterstützten Institutionen und Personen. Deshalb werden auch neue Erscheinungsformen des Sponsorings, wie Verwaltungs-, Parteien- und Abgeordnetensponsoring zunehmend kritisch gesehen. Andererseits ist allen Beteiligten bewusst, dass auf die Unterstützung finanzstarker Partner nicht mehr verzichtet werden kann. Die Frage ist deshalb, wie sichergestellt werden kann, dass die Win-Win-Situation auch rechtmäßig gestaltet wird.

Das Seminar gibt nicht nur einen Überblick über die zahlreichen Erscheinungsformen des Sponsorings, beleuchtet das damit einhergehende Beziehungsgefüge der Akteure und stellt die verwaltungs- und strafrechtlichen Aspekte dar, sondern gibt auch Empfehlungen, wie man die Förderung durch Dritte nutzen und sich gleichwohl innerhalb der einschlägigen Rechtsvorschriften bewegen kann.

Modul I, 9.30 – 11.00 Uhr:
Was ist Sponsoring und welche Erscheinungsformen gibt es?

Referentin:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune,
Ombudsfrau zur Korruptionsprävention, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE

Die Erscheinungsformen von Sponsoring sind vielfältig und es bedarf einer inhaltlichen Abgrenzung von Sponsoring und Spende bzw. Sponsoring und Werbung. Neben dem bislang üblichen Sponsoring von privaten Unternehmen für andere Privatpersonen oder Einrichtungen, etwa im Rahmen, des Sport-, Kultur-, Sozio- oder Ökosponsorings, treten zunehmend neuere Formen des Sponsorings, wie das Verwaltungs-, Parteien- und Abgeordnetensponsoring auf. Zudem tritt die öffentliche Hand sowohl als Nehmer als auch als Geber auf. Die Interessen der handelnden Personen und Institutionen sind unterschiedlich, teilweise gegenläufig. Die Außenwahrnehmung ist ambivalent, wenn auf der Seite des Nehmers der Öffentliche Dienst oder ein politischer Entscheidungsträger steht.

Fragestellungen:
• Was ist Sponsoring und welche Erscheinungsformen gibt es?
• Was sind die Motive der Beteiligten und wie stellen sich die Beziehungen zueinander dar?
• Wie werden Sponsoren von wem ausgewählt?
• Bei welchen Aufgaben der Öffentlichen Hand darf die Privatwirtschaft als unter-stützende Kraft wirken?
• Welche Risiken verbinden sich mit solchen Unterstützungsleistungen?
• Welchen finanziellen Stellenwert hat Sponsoring für die Öffentliche Hand?

Modul II, 11.15 – 12:45 Uhr:
Strafrechtliche Fragestellungen zum Thema Sponsoring

Referent:
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff, Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Zu den freiwilligen Aufgaben der Öffentlichen Hand, die von Dritten direkt unterstützt werden, treten zunehmend auch solche aus dem Bereich der Pflichtaufgaben, wie beispielsweise die Anschaffung von Polizeiuniformen. Gleichzeitig haben Behörden auf anderen Ebenen mit diesen Unternehmen zu tun, sei es im Rahmen von Vergabeverfahren, sei es bei Genehmigungs- oder Bewilligungsverfahren. Werden hier die Grenzen der Kooperation nicht scharf gezogen, können strafrechtliche Tatbestände einschlägig sein. Die Strafverfolgungsbehörden sind auch häufig dann gefordert, wenn Sponsoren ihre guten Kontakte zur Öffentlichen Hand zu Werbezwecken nutzen und bei den von ihnen gesponserten (größeren) Sport- oder Kulturveranstaltungen regel-mäßig über Frei- bzw. Ehrenkarten verfügen, welche sie großzügig Repräsentanten des öffentlichen Lebens kostenlos zur Verfügung stellen. Anhand praktischer Fälle wird vermittelt, welche Fallkonstellationen strafrechtlich bedenklich und deshalb dringend zu vermeiden sind.

Fragestellungen:
• Welche strafrechtlichen Vorschriften können beim Sponsoring einschlägig sein?
• Unter welchen Bedingungen ist welches Sponsoring zulässig?
• Welche Leistungen / Einladungen von Sponsoren dürfen von wem unter welchen Bedingungen angenommen werden?

Modul III, 13.30 – 15:30 Uhr:
Der Sponsorenvertrag und weitere Methoden zur Wahrung der rechtlichen Grenzen

Referent:
Dr. Georg Thiel, Ständiger Vertreter der Abteilungsleiterin O, Bundesministerium des Innern

Neben Verwaltungsvorschriften, welche die Voraussetzungen eines zulässigen Sponsorings regeln, gilt der Abschluss von Sponsorenverträgen als taugliches Mittel, um den Anforderungen an eine hinreichende Überprüfbarkeit, Unparteilichkeit, Gemeinwohlorientierung, Chancengleichheit sowie Wettbewerbsgerechtigkeit zu genügen. Es gibt mehrere Muster zur Formulierung eines Sponsorenvertrages, allerdings von unter-schiedlicher Qualität. Zudem werden die von der Öffentlichen Hand empfangenen Leistungen teilweise in periodisch erscheinenden Berichten veröffentlicht, um eine hinreichende Transparenz sicherzustellen. Für Unternehmen der Öffentlichen Hand ist die Rolle des Sponsors im Sinne des Corporate Social Responsibility (CSR) inzwischen selbstverständlich, allerdings kann auch sie gewissen Einschränkungen unterliegen. Kommunale und landeseigene Unternehmen können dann nicht wie jedes Privatunter-nehmen am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, wenn beispielsweise ein landeseigener Corporate Governance Kodex existiert, wie etwa in Berlin.

Fragestellungen:
• Welches Verfahren ist zum Abschluss von Sponsorenverträgen einzuhalten?
• Welchen Inhalt haben Sponsorenverträge?
• Welche Dokumentations-, Genehmigungs- und Berichtspflichten existieren im Zusammenhang mit Sponsoring?
• Wie wird sichergestellt, dass Sponsoren die Öffentliche Hand nicht als Leumund missbrauchen können?
• Was ist zu beachten, wenn ein Unternehmen der Öffentlichen Hand als Sponsor auftritt?

Ort:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über verschiedene elektronische Newsletter für die jeweiligen Zielgruppen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur aktuellen Information.

Zudem veranstaltet der Behörden Spiegel Kongresse und Tagungen, auf denen die oben beschriebenen Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und aktuelle Entwicklungen analysiert werden können. Eine enge Verzahnung von Zeitungs- und Online-Redaktion mit der Programmleitung der Veranstaltungen sorgt für anspruchsvolle und aktuelle Inhalte.

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