Hintergrund der Diskussion in der Bundesregierung, der Grundkonflikt in der neuen Zuordnung des deutschen Sicherheitsgewerbes zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder dem Bundesministerium des Innern (BMI), entweder im System der Gewerbeordnung (GewO) oder in einem gesetzlichen Rahmenkontext der Inneren Sicherheit.
Der BDSW begrüßt die Pläne des BMWi, den § 31 der GewO hinsichtlich des Einsatzes von privaten Sicherheitsdiensten auf deutschen Schiffen rechtlich zu definieren. Den Untertitel des Artikels, "Bewachung von Seeschiffen" bezeichnet Dr. Olschok jedoch als "antiquiert". Der BDSW schlägt daher vor, in diesem Artikel von "Privaten Sicherheitsdiensten auf Seeschiffen" zu sprechen.
Zudem fordert der BDSW explizit, dass neben der zukünftigen Zulassung einzelner Unternehmen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine im Einvernehmen mit der Bundespolizei (BPol) durchgeführte Qualitätskontrolle der Firmen und ihrer Mitarbeiter erfolgt. Es müsse damit gerechnet werden, dass zugelassene Unternehmen Teile oder den gesamten Auftrag mit Sub‐ bzw. Nachunternehmen abwickeln. Diese müssen nach Forderung des BDSW die gleichen Anforderungen erfüllen wie das zugelassene Unternehmen.
Der BDSW spricht damit die grundsätzliche Problematik der Konsequenzen an. Eine wie ursprünglich vorgesehene Zertifizierung durch die Bundespolizei hätte womöglich zu Haftungsfolgen und der Notwendigkeit durchzuführender Kontrollen geführt. Mit einer gesetzlichen Regeleung durch die Gewerbeordnung wird der Einsatz Privater Sicherheitsdienste gegen Piraten auf einer unteren Schwelle angesiedelt.