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Beschaffung von Bauleistungen

Seminar des Behörden Spiegel am 26.02.2015, in Hamburg

(PresseBox) (Bonn, )
Die Beschaffung von Bauleistungen nach der neuen VOB/A
26. Februar 2015, Hamburg


Durch die neue VOB/A hat die bisher gültige Systematik von sog. Basisparagrafen und a-Paragrafen ein Ende. Neben dem weiterhin geltenden ersten Abschnitt der VOB/A gibt es nunmehr eine vollumfängliche Regelung für die Beschaffung von Bauleistungen oberhalb der Schwellenwerte. Diese weist neben strukturellen Änderungen auch inhaltliche Veränderungen zur VOB/A 2009 auf.

Auf der Basis der neuen VOB/A 2012 wird das Seminar das Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauleistungen chronologisch darstellen und anhand von anschaulichen Beispielen erklären. Dabei wird auch der Bereich unterhalb der Schwellenwerte eingehend behandelt. Wichtig ist hierbei, dass nicht nur erörtert wird, wie man ein Vergabeverfahren rechtssicher und praktikabel konzipiert, sondern auch dessen praktische Durchführung von den ersten Beschaffungsüberlegungen bis zur erfolgreichen Zuschlagserteilung dargestellt wird. Hierbei wird auch das richtige Vorgehen bei Fragen oder Rügen von Bewerbern bzw. Bietern sowie im Falle eines Nachprüfungsantrages erläutert.

Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltungen, Bauverantwortliche der Sektorenauftraggeber, Planer und Projektüberwacher sowie Justiziare der öffentlichen Bauträger.

Themenüberblick, 09:30 - 17:30 Uhr:

I. Von der Bedarfsermittlung bis zur Bekanntmachung
● Die Vergabeakte (Berücksichtigung der Dokumentationspflicht von Beginn an)
● Die Bestimmung der Leistungen (Abgrenzung zur Baukonzession und zur Liefer- und Dienstleistung)
● Die Art der Leistungsbeschreibung (Funktionale Ausschreibung oder mit Leistungsverzeichnis oder beides?)
● Der Grundsatz der Losvergabe und der Produktneutralität
● Überlegungen zum Bauvertrag (Was muss wirklich in besonderen Vertragsbedingungen geregelt werden?)
● Zur Ermittlung der Kosten
● Die Wahl der richtigen Verfahrensart
● Fristen und Termine
● Die Bekanntmachung

II. Der Teilnahmewettbewerb
● Die Eignung der Bewerber
● Die Eignungskriterien (Welche Kriterien sind sinnvoll und praktikabel?)
● Die Präqualifikation
● Die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs
● Die Prüfung der Teilnahmeanträge
● Der Umgang mit unvollständigen und fehlerhaften Teilnahmeanträgen

III. Die Angebotsphase
● Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
● Die Erstellung der Angebote durch die Bieter (Management von Bieterfragen)

IV. Die Submission und Angebotsprüfung
● Der Submissionstermin
● Umgang mit unvollständigen und abgeänderten Angeboten
● Die Berücksichtigung von Nebenangeboten
● Die Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien und einer Wertungsmatrix

V. Die Angebotsverhandlungen
● Formelle Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungsgespräche
● Möglicher Inhalt der Verhandlungen

VI. Zuschlagserteilung
● Die Pflicht zur Vorabinformation
● Der Vertragsschluss
● Die Mitteilungs- und Dokumentationspflicht

Referenten:
● Rechtsanwalt Bastian Haverland, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
● Rechtsanwalt Dr. Oliver Homann, LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
● Rechtsanwalt Jarl-Hendrik Kues, LL.M., LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE

Ort:
Kanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE
Ballindamm 7, 20095 Hamburg
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.leinemann-partner.de


Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über verschiedene elektronische Newsletter für die jeweiligen Zielgruppen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur aktuellen Information.

Zudem veranstaltet der Behörden Spiegel Kongresse und Tagungen, auf denen die oben beschriebenen Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft diskutiert und aktuelle Entwicklungen analysiert werden können. Eine enge Verzahnung von Zeitungs- und Online-Redaktion mit der Programmleitung der Veranstaltungen sorgt für anspruchsvolle und aktuelle Inhalte.

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