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Annahme von Belohnungen und Geschenken

Seminar des Behörden Spiegel am 20.01.2014, in Berlin

(PresseBox) (Bonn, )
Annahme von Belohnungen und Geschenken
Vom Umgang mit Zuwendungen und Befangenheit
20. Januar 2014, Berlin

Einschlägige Berichterstattungen in den Medien über Zuwendungen an Repräsentanten des öffentlichen Lebens und die daran anknüpfenden Ermittlungs- und Strafverfahren verunsichern zunehmend die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Sie fragen sich: Was darf ich im Kontakt zu Bürgern oder potentiellen Vertragspartnern annehmen? Ist die Einladung auf eine Tasse Kaffee schon ein Problem? Wann riskiere ich den Anschein von Befangenheit und wie ziehe ich deutlich, aber höflich die Grenzen? Welche Weisungen kann und muss ich als Vorgesetzter geben und wie deren Einhaltung überprüfen?

Die Beschäftigten stehen ebenso wie ihre Vorgesetzten in einem Spannungsfeld. Einerseits soll jeder Loyalitätskonflikt vermieden werden, Außenstehende sollen nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, sie wollten unsachgemäß auf die Entscheidung des Amtsträgers Einfluss nehmen und gleichzeitig soll die Kooperation zwischen Amtsträger und Bürger bzw. Vertragspartner sozialadäquat sein. Die Behördenleitung sowie die Geschäftsführung eines Betriebes bzw. Unternehmens sind auf die Pflege ihrer Außen- und Geschäftskontakte angewiesen. Persönliche Kontakte zwischen Beschäftigten und Außenstehenden sind häufig für ein reibungsloses Miteinander unverzichtbar, aber unter Umständen eben auch tückisch.

Das Seminar gibt einerseits einen Überblick über die einschlägigen Strafvorschriften anhand praktischer Beispiele, legt die dienst- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten der jeweiligen Behörden- bzw. Unternehmensleitung dar und zeigt andererseits, wie mit regulativen und organisatorischen Maßnahmen den Beschäftigten und ihren Vorgesetzten die nötige Sicherheit im Umgang mit diesen Fragestellungen gegeben werden kann, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden.

Modul I, 9.30 – 11.00 Uhr:
Darstellung des strafrechtlichen Rahmens

Referent:
Oberstaatsanwalt Frank Winter, Staatsanwaltschaft Neuruppin

Die Gewährung und die Annahme eines Vorteils sind für einen Amtsträger strafbar, wenn sie in einem Zusammenhang mit seiner Dienstausübung stehen. Dann können die Straftatbestände Vorteilsannahme oder gar Bestechung relevant sein. Doch auch für Beschäftigte, die keine Amtsträger sind, sieht das Strafgesetzbuch die Möglichkeit von Sanktionen vor, wenn sie ihren Privatinteressen Vorrang vor den Interessen ihres Arbeitgebers geben. Die Führung eines Betriebes oder Unternehmens der öffentlichen Hand kann zudem noch nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden, wenn sie diesbezügliche Aufsichtspflichten verletzt.

Fragestellungen:
• Welche Straftatbestände können bei der Annahme von Vorteilen einschlägig sein?
• Wann ist ein Beschäftigter Amtsträger?
• Welche Folge hat das für eine eventuelle Strafbarkeit?
• Welche Entwicklung haben die Gesetzeslage und die Rechtsprechung in diesem Deliktsfeld in den vergangenen Jahren genommen?

Modul II, 11.15 – 12:45 Uhr:
Dienstrechtliche Pflichten der jeweiligen Behördenleitung

Referent:
Ingo Sorgatz, Erster Kriminalhauptkommissar, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Innenrevision, Bundesministerium des Innern

Die Integrität, die Unvoreingenommenheit und das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu schützen und keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, ist das Anliegen der Vorschriften, die sich mit der Frage beschäftigten, wie sich ein Amtsträger zu verhalten hat. Außer den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Beamten- und Richterrechts sind es Verwaltungsvorschriften, etwa das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung oder der Fragen- und Antwortenkatalog des Bundesministeriums des Innern, welche diese Pflichten der Amtsträger in Bezug auf Zuwendungen und die Vermeidung von Interessenkollisionen konkretisieren. Vergleichbare Vorschriften existieren auch auf Landesebene, sie sind jedoch je nach Art der Verwaltung unterschiedlich und lassen in der täglichen Praxis viele Frage unbeantwortet.

Fragestellungen:
• Wie gestaltet sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur Abwendung von Korruptionsdelikten durch Bedienstete?
• Welche Vorgaben existieren zur Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie zur Vermeidung von Befangenheit auf Bundesebene?
• Was darf dienstrechtlich von wem unter welchen Umständen wann angenommen werden?
• Welche Zuwendungen sind genehmigungsfähig bzw. -pflichtig und bei welchen Anlässen genügt die Anzeige?

Modul III, 13.30 – 15:30 Uhr:
Formulierung eines Verhaltenskodex

Referentin:
Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune, Ombudsfrau zur Korruptionsprävention, Kanzlei HÜLSEN MICHAEL HAUSCHKE Berlin

Den Werten von Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz fühlen sich Betriebe und Unternehmen der öffentlichen Hand ebenso verpflichtet wie Behörden. Allerdings beruhen ihre Pflichten auf andere Rechtsgrundlagen als der öffentliche Dienst. Neben dem GmbHG und dem AktG ist häufig auch der Deutsche Corporate Governance Kodex einschlägig. Unternehmen laufen zudem Gefahr, mit dem OWiG in Konflikt zu geraten, wenn die Unternehmensführung ihrer Hinweis- und Fürsorgepflicht unzureichend nachkommt. Langfristig ist die Unternehmensführung in der Pflicht, allen Beschäftigten klar zu vermitteln, wie sie sich im Zusammenhang mit Zuwendungen durch Dritte oder in Fällen von Befangenheit angemessen zu verhalten haben. Das kann durch klare und detaillierte Verhaltensanordnungen gelingen. Diese Verhaltensanordnungen müssen zu den besonderen Aufgaben des Betriebes oder dem wirtschaftlichen Aktionsfeld des Unternehmens passen.

Fragestellungen:
• Wann ist ein Verhaltenskodex erforderlich?
• Was sollte inhaltlich und verfahrenstechnisch bei der Einführung eines Verhaltenskodex beachtet werden?
• Wie kann ein Verhaltenskodex konkret formuliert werden, um den Beschäftigten und der Unternehmensführung Rechtssicherheit zu vermitteln?
• Wie kann die Effizienz eines Verhaltenskodex ermittelt werden und wie ist seine Beachtung angemessen zu kontrollieren?

Ort:
Maritim proArte Hotel Berlin
Friedrichstrasse 151, 10117 Berlin
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: www.maritim.de

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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