Jedes der 16 Bundesländer gewährt Zuschüsse im Rahmen der eigenen Ausgestaltung des Förderprogramms Marktstrukturverbesserung. Auch wenn sich die Detailregelungen stark voneinander unterscheiden, werden im Schwerpunkt vier Tätigkeitsbereiche gefördert:
(1) Gründung, Erweiterung und das Tätig werden von Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüssen;
(2) Investitionen zum Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen und innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und/oder Modernisierung technischer Anlagen;
(3) Entwicklung von Vermarktungskonzepten sowie
(4) Entwicklung neuer Produkte.
Da mit diesem Förderprogramm letztlich die Absatzsicherheit für die Landwirtschaft gestärkt werden soll, ist der behördliche Blick bei Förderanfragen auf klassische (landwirtschaftliche) Anhang 1-Produkte konzentriert. Dies führt in der Praxis zu einer vorschnellen Ablehnung von Förderanträgen, die bei professioneller Aufbereitung und konsequenter Argumentation förderfähig sind. Gerade bei Investitionen von verarbeitenden Unternehmen der Ernährungswirtschaft ist dieses Phänomen weit verbreitet.
Doch nicht nur klassische Verarbeiter, sondern auch Bereiche wie die Fleischverarbeitung bis hin zu Futtermittelherstellern können bei geschickter Antragstellung von der Investitionsförderung der Marktstrukturverbesserung profitieren. Hier kommt es auf eine klare Zuordnung von Produkten, Verarbeitungsschritten und Rohwarenbezug an. Denn im Rahmen der Antragstellung müssen nicht nur die Chancen optimiert sondern auch die strategischen Weichen für die Zeit der Bindungsfrist gestellt werden. Es gilt, Fallstricke im Hinblick auf Fördervoraussetzungen wie Drittlandsbezug, Erzeugerbindung und andere dauerhaft zu vermeiden.
Hier konnte PNO nicht nur zahlreichen Investitionsvorhaben von klassischen Antragstellern, sondern gerade auch von bisher als nicht förderfähig geltenden Unternehmen erfolgreich zu einer Förderung verhelfen. Um die Rechtssicherheit für diese und andere Antragsteller zu erhöhen, gestaltete PNO dabei aktiv die praktische Ausgestaltung der Richtlinie mit.