In der Detailbetrachtung fällt auf, dass insbesondere Befragte mit höherer finanzieller Allgemeinbildung beziehungsweise höherem Haushaltsnettogeldvermögen überproportional häufig von Honorarberatung gehört haben.
Dies offenbart, dass die mit dem „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“ auch erst seit dem 15.07.2013 erstmals gesetzliche verankerte Honoraranlageberatung den meisten Verbrauchern kein Begriff ist bzw. hierzu keine klaren Vorstellungen existieren. So nutzen lediglich 2,5% der Befragten bisher ein Honorarberatungsangebot, was wiederum im Einklang mit anderen Markterhebungen und -einschätzungen steht.
Vergütungsstrukturen und -formen bei Verbrauchern nicht bekannt
Üblicherweise wird die Beratungsleistung im Kontext von Finanzdienstleistungen durch Provisionen vergütet, die von den Produktanbietern an die Berater gezahlt werden. Die vorliegende Studie hat ergeben, dass diese Vergütung und ihre Wirkungsweise nur einer Minderheit der Befragten (17%) bewusst sind. So meinen fast zwei Drittel der Teilnehmer, dass eine Beratung in finanziellen Angelegenheiten durch Banken, Sparkassen und andere Finanzdienstleister kostenlos sei. Das Honoraranlageberatungsgesetz benennt die Überwindung dieses Wissensdefizits als Ziel: „Durch eine gesetzliche Ausgestaltung der honorargestützten Anlageberatung soll mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung geschaffen werden, so dass sich ein Kunde künftig bewusst für die provisionsgestützte Anlageberatung oder für die nichtprovisionsgestützte Honorar-Anlageberatung entscheiden kann.“ (Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente).
Bewusste Entscheidung für Vergütungsformen findet kaum statt
Der Gesetzgeber geht somit von einer bewussten Entscheidung eines umfassend informierten Verbrauchers für oder gegen eine bestimmte Vergütungsform aus. Unter den Verbrauchern ist jedoch aktuell eine derartige bewusste Entscheidung nicht festzustellen. „Das Antwortverhalten der befragten Verbraucher lässt den Schluss zu, dass die Verbraucher sich nicht bewusst für das generell dominierende Provisionsmodell entschieden haben“, erläutert Prof. Dr. Rolf Tilmes. Mangelnde (Detail-) Kenntnis scheint dazu zu führen, dass Honorarberatung bisher nicht als alternative Vergütungsform wahrgenommen wird. Um einer derartige bewusst Entscheidung herbeizuführen, bedarf es daher zum einen eine bessere finanzielle Allgemeinbildung, die bereits in der schulischen Ausbildung verankert werden sollte. Zum anderen sollten bereits junge Verbraucher frühzeitig an Themen wie Geldanlage und Vorsorge herangeführt werden, um derart wichtige Entscheidungen später nicht ohne Grundlagenwissen, Vorbereitung und damit völlig unvorbereitet treffen zu müssen.
EBS hat deutschlandweit über 1.000 Verbraucher zu Ihrer Meinung befragt
Die genannten Ergebnisse sind Teil der durch das PFI Private Finance Institute der EBS Business School unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes, Dr. Ralph Jakob und Dr. Johannes Tekathen durchgeführten Studie „Bedeutung von Vergütungsstrukturen im Nachfrageverhalten nach Finanzdienstleistungen". Im Rahmen der Studie der EBS Business School wurden bevölkerungsrepräsentativ 1.041 Privatkunden mit Beratungserfahrung in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2013 zu ihren Finanzen befragt.
Die Studie wurde von unserem Studienpartner Gschwind Software unterstützt.
Weitere Hintergrundinformationen zur Studie finden sich auf www.ebs-umfrage.de
Kontakt:
Prof. Dr. Rolf Tilmes
Dr. Ralph Jakob
Dr. Johannes Tekathen
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