Die elektronische Unternehmenssteuerbilanz wird vom Bundesministerium der Finanzen eingeführt, um Erstellung, Übertragung und Bearbeitung der Bilanzen zu erleichtern. Unternehmen sind daher künftig gehalten, die Steuerbilanz (ebenso wie die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteuermeldung) elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. Wirksam ist die E-Bilanz ab dem ersten Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2012 beginnt. Zunächst gibt es noch eine Karenzzeit; ab 2014 ist die elektronische Übertragung verpflichtend.
Übertragung der E-Bilanz schon jetzt mit Nemetscheks Bau für Windows möglich
Die elektronische Unternehmenssteuerbilanz wird vom Bundesministerium der Finanzen eingeführt, um Erstellung, Übertragung und Bearbeitung der Bilanzen zu erleichtern. Unternehmen sind daher künftig gehalten, die Steuerbilanz (ebenso wie die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteuermeldung) elektronisch an das Finanzamt zu übertragen. Wirksam ist die E-Bilanz ab dem ersten Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2012 beginnt. Zunächst gibt es noch eine Karenzzeit; ab 2014 ist die elektronische Übertragung verpflichtend.