Die Arbeitsstättenverordnung sieht für Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen vor. In den Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 werden diese Anforderungen konkreter dargestellt. Gleichzeitig muss der Lichteinfall entsprechend der Tätigkeit regulierbar sein.
Für Bildschirmarbeitsplätze folgt daraus: Tageslicht soll genutzt, aber Blendung und störende Reflexionen müssen begrenzt werden.
Eine zentrale Planungsregel ist die seitliche Anordnung des Bildschirms zum Fenster. Verläuft die Blickrichtung parallel zur Fensterfront, liegt das Fenster weder direkt hinter dem Monitor noch im Rücken der arbeitenden Person. Dadurch sinkt das Risiko, dass eine helle Fensterfläche im Blickfeld liegt oder sich im Display spiegelt.
Auch der Sonnenschutz muss differenziert geplant werden. Eine dauerhaft geschlossene Jalousie reduziert zwar Blendung, nimmt dem Raum aber Tageslicht und Außenbezug. Besser sind bedarfsgerecht einstellbare Systeme, die direkte Sonneneinstrahlung begrenzen und gleichzeitig möglichst viel nutzbares Tageslicht erhalten.
Berücksichtigt werden sollten außerdem reflexionsarme Oberflächen, geeignete Monitore und eine künstliche, möglichst natürliche Beleuchtung, die wechselnde Tageslichtbedingungen ausgleicht bzw. sogar unterstützt.
Gerade in tiefen Räumen kann der fensternahe Bereich sehr hell sein, während hintere Arbeitsplätze oder Raumflächen dunkel bleiben. Eine ausgewogene tageslichtnahe Grundbeleuchtung hilft, große Helligkeitsunterschiede zu reduzieren.
„Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Tageslicht in einen Raum gelangt, sondern ob es am konkreten Arbeitsplatz optimal unterstützt“, lautet die fachliche Einordnung von natur-nah.de. „Bildschirm, Fenster, Sonnenschutz, Raumoberflächen und ein tageslichtähnliches Kunstlicht, z.B. mit Vollspektrumlicht, sollten als Gesamtsystem geplant werden.“
Für Unternehmen empfiehlt sich ein einfacher Praxischeck:
- Steht der Monitor seitlich zum Fenster?
- Sind Reflexionen sichtbar?
- Lässt sich der Sonnenschutz einfach einstellen?
- Wird der Blendschutz dauerhaft geschlossen?
- Bleiben einzelne Raumzonen trotz heller Fenster dunkel?
- Werden tiefer liegende Bereiche ausreichend hell und natürlich beleuchtet?
Eine professionelle Beleuchtungsplanung z.B. mit Vollspektrum-Tageslichtlampen kann dazu beitragen, Bildschirmarbeitsplätze über den gesamten Arbeitstag besser nutzbar zu machen. Sie schafft zudem eine klarere Grundlage für Möblierung, Beschaffung, Umbau und die Gefährdungsbeurteilung.