Zuvor hatten die Karlsruher Richter im Rahmen einer Eilentscheidung zwar den Zugriff auf die vorrätig gehaltenen Daten durch die Strafverfolgungsbehörden beschränkt, deren Speicherung und die damit einhergehende pauschale Verdächtigung aller Bürger aber vorerst zugelassen. naiin betonte am Donnerstag noch einmal, dass entgegen der öffentlichen Wahrnehmung die umfassende Speicherung von Online-Verbindungsdaten wie IP-Adressen, die ab 2009 laut Gesetz erfolgen muss, auch Rückschlüsse auf die aufgerufenen Web-Inhalte zulässt.
Die Initiative, die sich auf die Bekämpfung von Internet-Kriminalität spezialisiert hat, fordert nun einen Stopp des Gesetzes. "Wir hoffen – im Hinblick auf die Geschichte dieses Landes – auf einen Aufstand der Anständigen unter den Bundestagsabgeordneten, die sich der Tatsache bewusst sein sollten, dass derlei ausufernde Überwachungsmaßnahmen eher ein Instrument von Unrechtsregimen und Diktaturen denn von Demokratien ist", so Wetzel.
Dem endgültigen Urteil durch das Bundesverfassungsgericht sieht naiin allerdings mit gemischten Gefühlen entgegen. Hintergrund: Die Karlsruher Richter bleiben ihrer Argumentation aus Eilentscheidungen in der Regel treu. "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass die Deutschen mehrheitlich weder Terroristen noch Kinderporno-Konsumenten sind. Es ist traurig, dass ausgerechnet die Vertreter unseres Volkes offenbar anders darüber denken", erklärt der naiin-Präsident.
Als besonders bizarr bewertet die Initiative, der Internet-Anbieter wie die STRATO AG angehören, den Umstand, dass selbst Kinder von der Überwachungsmaßnahme betroffen sind.
Weitere Informationen finden sich unter www.naiin.org