"Es ist begrüßenswert, dass der Bundesinnenminister nun die Verfolgung von Tätern wieder in den Fokus rückt. Diese ist bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet entscheidend, denn allein die Löschung derartiger Inhalte ist nicht zielführend. Der Bundesinnenminister greift damit eine Position auf, die naiin seit über zehn Jahren vertritt. Die Forderung des Ministers, Strafverfolgern künftig die Befugnis einzuräumen, selbst Kinderpornografie ins Internet einzustellen, ist allerdings als bedenklich einzustufen - zumal schon die anschließende, möglicherweise gar massive Weiterverbreitung dieses Materials durch Dritte nicht verhindert werden kann. Es darf darüber hinaus bezweifelt werden, dass der Zugang zu vermeintlich abgeschotteten Internet-Zirkeln den Behörden nur über die Bereitstellung kinderpornografischen Materials und nicht über andere technische Wege - beispielsweise über die Kommunikations- oder Internet-Dienste-Anbieter - ermöglicht werden kann. Es bleibt daher abzuwarten, welche konkreten Einzelfälle der Bundesinnenminister anführen wird, um eine solche Ausweitung der Befugnisse hinreichend zu begründen."
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