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Sicherheitslücken beim elektronischen Personalausweis: eID-Funktion vorerst nicht nutzen!

(PresseBox) (Berlin, )
Angesichts der jüngst aufgedeckten Sicherheitslücken beim elektronischen Personalausweis empfiehlt die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin), den neuen Personalausweis vorerst nur wie ein herkömmliches Ausweisdokument zu nutzen. "Ausweis-Inhaber sollten die so genannte eID-Funktion, die bei Online-Geschäften und Behördengängen im Internet benötigt wird, entweder deaktivieren lassen oder nicht nutzen", rät Rene Zoch, 2. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org). Die Organisation, die sich der Bekämpfung von Internet-Kriminalität widmet, hatte sich im September gegen eine übereilte Einführung des elektronischen Personalausweises auf Kosten der Sicherheit ausgesprochen.

"Es ist sehr bedauerlich, dass sich neben dem Basis-Lesergerät unmittelbar nach dem Start auch die Personalausweis-Software - die sogenannte AusweisApp - als Sicherheitsrisiko erwiesen hat. Dabei war den Bürgern vor Einführung des neuen Dokuments im Scheckkartenformat Sicherheit versprochen worden", erinnert Zoch. Den Forderungen nach einem Stopp des elektronischen Personalausweises schließt sich naiin aber nicht an. Schließlich könne das Dokument, solange es nicht im Internet zum Einsatz kommt, weiterhin wie ein herkömmlicher Ausweis zur Identifizierung beispielsweise bei Polizeikontrollen verwendet werden. "Ohne aktivierte eID-Funktion ist der neue Ausweis sicher, sofern der Besitzer immer eine Auge auf ihn hat und ihn nicht an unbefugte Dritte herausgibt", stellt der stellvertretende Vorsitzende fest.

Allerdings erwartet auch naiin noch die Aufdeckung weiterer Sicherheitslücken. "Wir fürchten, dass das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist", so Zoch. Besitzer des neuen Personalausweises sollten die kommenden Monate erst einmal abwarten. Wenn die Ausweistechnologie ihre Sicherheit in der Praxis dann unter Beweis gestellt habe, könne die eID-Funktion immer noch aktiviert werden. Ersteres sei per Antrag beim zuständigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt auch im Nachhinein ohne weiteres möglich.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org

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