"Die anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung ist kein treffsicheres Instrument zur Aufklärung von Internet-Verbrechen oder -Vergehen. Daran wird sich auch allein dadurch nichts ändern, dass Forderungen nach der Wiedereinführung einer solchen Maßnahme gebetsmühlenartig wiederholt werden. Im Gegenteil: Die hohe Zahl an Kollateralschäden, die durch die Vorratsdatenspeicherung verursacht werden, steht außer Verhältnis zum Zweck der Maßnahme. Es widerspricht den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats, alle Bürger – darunter auch Kinder und Jugendliche – unter Generalverdacht zu stellen und ihre bei Kommunikationsvorgängen anfallenden Daten, die über soziale Kontakte aber auch über Kommunikationsinhalte Aufschluss geben können, lückenlos über einen längeren Zeitraum auf Vorrat zu speichern. Die naiin vorliegenden Erkenntnisse, die in über zehn Jahren Internet-Kriminalitätsbekämpfung gewonnen wurden, legen die Notwendigkeit einer anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht nahe. Stattdessen empfiehlt naiin die Einführung des Quick Freeze-Verfahrens."
Weitere Informationen zum Quick Freeze-Verfahren auch unter http://de.wikipedia.org/... und über naiin unter www.naiin.org