Danach haben sich 71 Prozent der befragten Hinweisgeber an die naiin-Beschwerdestelle gewandt, weil sie sich nicht sicher waren, ob die von ihnen beanstandeten Internet-Inhalte tatsächlich strafbar sind. "Sie wollten die Strafverfolgungsbehörden, sollten sie falsch liegen, nicht unnötig behelligen oder ihnen gar Mehrarbeit verursachen", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin. Weitere 17 Prozent der Befragten gaben an, nach ihrem Fund ad hoc keine staatliche Stelle im Internet gefunden zu haben, an die sie sich mit ihrem Hinweis unkompliziert hätten wenden können.
Schlechte Erfahrungen mit der Polizei waren immerhin für 6 Prozent der Hinweisgeber der wesentliche Grund dafür, dass sie ihren Hinweis bei der naiin-Beschwerdestelle anstatt bei der Polizei abgegeben haben. "Lediglich zwei Prozent meldeten ihren Fund zugleich an die naiin-Beschwerdestelle und eine Polizeidienststelle beziehungsweise hatten zum Zeitpunkt der Befragung noch vor, sich an eine Strafverfolgungsbehörde zu wenden", informiert Grabowski.
"Es ist zweifellos erstaunlich, dass 94 Prozent der Hinweisgeber aus unterschiedlichsten Gründen von sich aus keine Strafverfolgungsbehörde über ihren Fund informiert haben", resümiert der naiin-Vorsitzende. Insgesamt hatte naiin im August 2010 genau 1.000 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Hinweisgeber seiner Beschwerdestelle befragt. Vier Prozent der Befragten machten keine Angaben.
Weitere Informationen unter www.naiin.org