"In Anbetracht der Tatsache, dass es in Deutschland derzeit nicht einmal genügend Internet-Fahnder gibt, ist es schon erstaunlich, wie vehement und wie oft die Politik seit geraumer Zeit nach bürgerrechtsverletzenden Überwachungsmaßnahmen ruft", wundert sich naiin-Präsident Arthur Wetzel, dessen Initiative seit acht Jahren auch ohne Online-Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung erfolgreich Kinderpornografie im Internet bekämpft. Er kritisiert vor allem die Argumentationsweise seitens der Politik: „Jedes Mal, wenn sich derlei ausufernde Maßnahmen nicht sachlich mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründen lassen, wird der Begriff Kinderpornografie politisch mobilisiert.“
Dass der jüngste bayerische Vorstoß die Anordnung durch einen Richter beinhaltet, sei zwar zumindest aus rechtsstaatlicher Sicht ein begrüßenswerter wenn auch kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dass derlei Hightech-Maßnahmen den erwünschten Erfolg zeigen werden, bezweifelt naiin allerdings. "Hightech kann eine ordentliche polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht ersetzen. Ganz im Gegenteil: Wir befürchten, dass die Strafverfolger im falschen Vertrauen auf die Technik zu schnell online durchsuchen könnten und dabei Bürgerrechte verletzen. Wir sehen schon heute anhand der ‚normalen’ Hausdurchsuchungen, wie leichtfertig – trotz richterlichen Vorbehalts – mit derlei Ermittlungsinstrumenten umgegangen wird", so Wetzel.
Die Wirtschaftsinitiative, die eine Beschwerdestelle zur Beanstandung illegaler Internet-Inhalte unterhält, spricht sich stattdessen für die Beseitigung personeller und struktureller Defizite bei der Verfolgung von via Internet verübten Straftaten aus.
Weitere Informationen unter www.naiin.org