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naiin - no abuse in internet e.V.

Fehlende Impressumsangaben wecken Misstrauen bei Verbrauchern

(PresseBox) (Berlin, )
Mit den Impressumspflichten nehmen es im Internet viele deutsche Unternehmen nicht so genau. Entweder fehlt ein Impressum ganz oder es ist unvollständig. Das rächt sich für Unternehmen in der Regel aber gleich dreifach: Sie werden zum einen mit Abmahnungen findiger Rechtsanwälte konfrontiert. Zum anderen schrecken unvollständige oder gar fehlende Impressumsangaben die zahlende Kundschaft ab. Obendrein drohen Bußgelder. Darauf weist die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) hin, die sich unter anderem für den Verbraucherschutz im Internet stark macht.

"Die Verbraucher verstehen bei der Verletzung von Impressumspflichten keinen Spaß und wittern im Regelfall Betrug", erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von naiin. Dabei stützt er sich auf die Erkenntnisse der naiin-Beschwerdestelle (www.beschwerdestelle.de), bei der immer mehr Hinweise auf fehlende Impressumsangaben auf Websites deutscher Unternehmen eingehen. "Die Zahl entsprechender Hinweise übersteigt mittlerweile sogar die Zahl der Hinweise auf rechtsextremistische und rassistische Internet-Inhalte", stellt Zoch fest.

Dabei muss, wer im Internet geschäftsmäßig eine Website betreibt, gemäß den Bestimmungen des Telemediengesetzes im Rahmen eines Impressums Mindestangaben tätigen. Zu diesen zählen neben dem vollständigen Namen des Verantwortlichen unter anderem auch zwingend eine ladungsfähige Postanschrift und eine E-Mail-Adresse. Dabei kann ein elektronisches Kontaktformular die Angabe einer E-Mail-Adresse ebenso wenig ersetzen wie ein Postfach die ladungsfähige Postanschrift. Je nach Art des Gewerbes dürfen außerdem weitere Angaben beispielsweise zum Register oder zur Innung nicht fehlen. Verfügt das Unternehmen über eine Umsatzsteuer-ID, muss auch diese angegeben werden. Die Angabe der herkömmlichen Steuernummer ist hingegen nicht verpflichtend und vor allem bei natürlichen Personen aus Datenschutzgründen auch nicht empfehlenswert.

"Besonders erstaunlich ist, dass es sich nicht nur um kleine Online-Shops oder Selbstständige handelt, die der Impressumspflicht nicht vollumfänglich nachkommen. Zu den Sündern zählen immer wieder auch mittelständische Unternehmen und Aktiengesellschaften", bemerkt der stellvertretende naiin-Vorsitzende. Online-Shop-Anbieter, Website-Betreiber, Selbstständige und Unternehmen können sich direkt bei naiin über die für sie geltenden gesetzlichen Vorgaben informieren. Denn neben den Impressumspflichten sind für Unternehmen online viele weitere gesetzliche Bestimmungen – unter anderem auch zum Verbraucherrecht, Datenschutz und Jugendschutz – zu beachten. "Gesetzeskonformes Verhalten mindert nicht nur die Haftungsrisiken, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher und fördert das Image", so Rene Zoch.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org

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