„Für eine beträchtliche Anzahl von kleinen und mittelgroßen Betrieben besteht noch Handlungsbedarf“, sagt Maximilian A. Moser, Leitung Vertrieb bei Moser Software. Dabei ist die Erfüllung der Vorgaben des Finanzministeriums seit Jahresbeginn für alle Betriebe vorgeschrieben, nachdem eine zweijährige Übergangsfrist am 01. Januar 2017 abgelaufen ist.
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD, umfassen zahlreiche Vorgaben zu Buchführung sowie der Aufbewahrung von Daten und Belegen. Was sich zunächst kompliziert anhört, kann mit den passenden Softwarelösungen und den dazugehörigen Prozessen zügig umgesetzt werden.
Sicherheit für Anwender
Im Falle der ERP-Software MOS’aik von Moser ist beispielsweise ein Update auf die aktuelle Version die Grundlage, um die technischen Voraussetzungen für die GoBD-Konformität zu schaffen. Das System ermöglicht die sichere Aufbewahrung der relevanten Daten und schützt diese vor Manipulation. So ist die lückenlose Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit aller Geschäftsvorfälle garantiert. Zudem informiert Moser über den GoBD-konformen Einsatz der Software MOS’aik und gibt ihren Anwendern zusätzliche Hinweise mit einer MOS’aik-Verfahrensdokumentation als Leitfaden an die Hand.
Das Dokument beschreibt die Aspekte zur Umsetzung der GoBD mit MOS'aik und weist zusätzlich auf wichtige betriebliche Aufgaben hin denn konkrete Vorgaben oder Zertifikate durch die Finanzbehörden gibt es nicht. GoBD bezieht sich auch auf sogenannte elektronische Vorsysteme, unter denen beispielsweise kaufmännische Software oder Kassenlösungen zu verstehen sind. Konkret bedeutet dies, dass eine kaufmännische Software herangezogen wird, um steuerlich relevante Dokumente, Dateien, Geschäftsvorfälle und Belege bereitzustellen. Aufbewahrungspflichtig sind neben Unterlagen in Papierform alle weiteren Unterlagen wie Daten, Datensätze und elektronische Dokumente.
Unternehmer sollten jetzt handeln
Grundsätzlich gilt: Alle Unternehmensbereiche, in denen betriebliche Abläufe digital ausgeführt werden, werden in eine Prüfung mit einbezogen. Sämtliche buchhalterischen Aufzeichnungen und Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung für die Besteuerungen dienen, müssen lückenlos, transparent und nachvollziehbar sein. Dies gilt auch für historische Geschäftsvorfälle.
„Die Herausforderung der Verschärfung der GOBD-Richtlinie sollten Unternehmen als Motivation ansehen, um ihre eigenen Prozesse zu prüfen und zu verbessern“, erklärt Maximilian A. Moser, Leitung Vertrieb bei Moser Software. Der Unternehmer sollte untersuchen, ob sein Unternehmen die engere Auslegung der Richtlinien erfüllt oder eigener Handlungsbedarf besteht. Wer dies bis jetzt noch nicht getan habe, sollte sich nun beeilen.