Das Management von MorphoSys ist von der Entscheidung enttäuscht und prüft alle Optionen. MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ("Federal Circuit") Berufung einzulegen.
MorphoSys hatte am 4. April 2016 eine Klage vor dem U.S. Bezirksgericht von Delaware gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S wegen Patentverletzung des U.S. Patents 8,263,746 eingereicht. Im Jahr 2017 wurden ein zweites und ein drittes Patent mit den US-Patentnummern 9,200,061 und 9,758,590 der Klage hinzugefügt. Mit seiner Klage beanspruchte MorphoSys Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper zur Behandlung von Patienten mit dem multiplen Myelom.
Dieser Gerichtsbeschluss hat keine Auswirkungen auf den Patentschutz von MorphoSys' eigenem CD38-Antikörper MOR202 und damit auf die Fähigkeit von MorphoSys, MOR202 in verschiedenen Indikationen weiter zu entwickeln.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über die MorphoSys-Unternehmensgruppe, einschließlich der Erwartungen in Bezug auf eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S, eine gerichtliche Entscheidung ('summary judgement') über die Nichtigkeit bestimmter US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen sowie Aussagen über den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung von MOR202. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen stellen die Einschätzung von MorphoSys zum Zeitpunkt dieser Mitteilung dar und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und Liquidität, die Leistung oder Erfolge von MorphoSys oder die Branchenergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, finanziellen Bedingungen und Liquidität, Leistungen oder Erfolgen abweichen. Auch wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität von MorphoSys sowie die Entwicklung der Branche, in der das Unternehmen tätig ist, mit solchen zukunftsgerichteten Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Perioden treffen. Zu den Faktoren, die zu Unterschieden führen können, gehören dass die Erwartungen von MorphoSys in Bezug auf eine Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S, eine gerichtliche Entscheidung ('summary judgement') über die Nichtigkeit bestimmter US-Patente und das Recht von MorphoSys, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht ('Federal Circuit') Berufung einzulegen sowie Aussagen über den Patentschutz und die zukünftige mögliche Entwicklung von MOR202 falsch sind, die inhärenten Unsicherheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie Zulassungsanforderungen, das Vertrauen von MorphoSys in die Zusammenarbeit mit Dritten und andere Risiken, wie sie in den Risikofaktoren in der Registrierungserklärung von MorphoSys auf dem Formular F-1 und anderen Unterlagen bei der US Securities and Exchange Commission angegeben sind. Angesichts dieser Unsicherheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht zu sehr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments. MorphoSys lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu aktualisieren, um eine Änderung der diesbezüglichen Erwartungen oder eine Änderung der Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen dargelegten abweichen, widerzuspiegeln, es sei denn, dies ist durch Gesetz oder Verordnung ausdrücklich vorgeschrieben.